Detailergebnis zu DOK-Nr. 81906
Aktuelle Einschätzung des Vollzugs der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Niedersachsen
| Autoren |
M. Rieneck |
|---|---|
| Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Straße und Autobahn 76 (2025) Nr. 6, S. 405-409, 1 B, zahlr. Q
Mit der ErsatzbaustoffV (EBV) wurden erstmalig bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe (mit Güteüberwachung) und den Einbau dieser in technische Bauwerke festgelegt. Ziel ist die Qualität der mineralischen Ersatzbaustoffe zu verbessern, die Recyclingquoten zu steigern und damit Primärrohstoffe einzusparen sowie den ohnehin knappen Deponieraum zu entlasten. Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der ErsatzbaustoffV sind u. a. Recycling-Baustoffe aus Bau und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Die Herstellung erfolgt dabei durch Aufbereitungsanlagen (mobile und stationäre), in denen die Stoffe behandelt, insbesondere sortiert, getrennt, zerkleinert, gesiebt, gereinigt oder abgekühlt werden. Einbauseitig sind technische Bauwerke vor allem im Tiefbau, wie Straßen, Schienenverkehrswege, befestigte Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen betroffen. Die ErsatzbaustoffV gibt zum einen für die jeweiligen Ersatzbaustoffe, die in Materialklassen eingestuft werden, Materialwerte in Bezug auf bestimmte Schadstoffe vor, deren Einhaltung im Rahmen einer Güteüberwachung zu gewährleisten ist. Zum anderen sieht sie an diese Grenzwerte angepasste Einbauweisen vor, die vom Verwender beim Einbau in das technische Bauwerk entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beachten sind.