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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81891

Die Ersatzbaustoffverordnung in der rheinlandpfälzischen Straßenbaubehörde, dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz: Umsetzung und Erfahrungen

Autoren M. Rauhut
Sachgebiete 1.0 Allgemeines
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Straße und Autobahn 76 (2025) Nr. 6, S. 415-418, 2 B, 2 Q

Die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der sogenannten Mantelverordnung hatte die bestmögliche Verwertung mineralischer Abfälle und industrieller Nebenprodukte als mineralische Ersatzbaustoffe unter Beachtung der Anforderungen zum Schutz des Menschen sowie des Bodens und des Grundwassers zum Ziel. Zudem sollte der Umgang mit mineralischen Abfällen, der bisher Ländersache war, bundesweit einheitlich geregelt werden. Zwischen Veröffentlichung der Verordnung im Juli 2021 und Inkrafttreten zum 1.8.2023 unterstützten Kollegen des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Lfu) bei der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung in Rheinland-Pfalz und bereiteten zeitgleich den LBM auf das Inkrafttreten vor. Das LfU wurde durch das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz mit der Umsetzung der EBV in RLP beauftragt. So wurden Arbeitshilfen erstellt, Erfahrungen mit Vertretern der Straßenbaubehörden anderer Bundesländer ausgetauscht und verschiedene Schulungen im LBM, der für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zuständigen Straßenbaubehörde in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Dennoch blieben auch nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung zahlreiche offene Fragen. Diese führten dazu, dass verschiedene Regelungen deutschlandweit teils unterschiedlich ausgelegt werden. Zudem führen einzelne Regelungen der EBV zu einem enorm hohen Verwaltungsaufwand (Dokumentations- und Anzeigepflichten). Diese und andere im Beitrag näher beschriebene Problemstellungen führen nicht nur beim LBM dazu, dass das Ziel der EBV aktuell leider nicht erreicht wird. Daher erhofft sich der LBM von der anstehenden Evaluierung der Mantelverordnung eine deutliche Vereinfachung in der praktischen Umsetzung, die zu einem vermehrten Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen führen würde.