Detailergebnis zu DOK-Nr. 81904
Die Ersatzbaustoffverordnung – Konsequenzen für die Hersteller von mineralischen Ersatzbaustoffen
| Autoren |
T. Merkel |
|---|---|
| Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Straße und Autobahn 76 (2025) Nr. 6, S. 419-424, 1 T, zahlr. Q
Bei der Erzeugung und Verarbeitung von Metallen, bei der Erzeugung von Energie und bei anderen industriellen Prozessen einerseits sowie im Zuge von Bautätigkeiten andererseits entstehen jährlich ca. 260 Mio. t industrielle Nebenprodukte und mineralische Bauabfälle. Der Einsatz dieser Baustoffe im Straßenbau hat sich über viele Jahre etabliert und bewährt. Unerlässlich ist dabei die Berücksichtigung sämtlicher Anforderungen, die sich aus bautechnischer Sicht und aus umwelttechnischen Fragen ergeben. Dann tragen diese Baustoffe substanziell zur Schonung natürlicher Gesteinsrohstoffe bei und reizen die ohnehin schon begrenzten Deponiekapazitäten nicht weiter aus. Zur Bewertung der Umweltverträglichkeit mineralischer Baustoffe hat das Bundes-Umweltministerium die sogenannte Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) erarbeitet, die am 1.8.2023 in Kraft getreten ist. Allerdings muss inzwischen festgestellt werden, dass das Ziel einer verbesserten Kreislaufwirtschaft nicht erreicht wurde. Es zeigt sich deutlich, dass eine Reihe von Regelungen nachgebessert werden muss, um die ErsatzbaustoffV (auch EBV) zum Erfolg zu führen.