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Detailergebnis zu DOK-Nr. 81903

Umsetzung der EBV aus Sicht der Bauausführung

Autoren T. Britz
A. Tiemann
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Straße und Autobahn 76 (2025) Nr. 6, S. 428-429, 1 B

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zielt darauf ab, einen bundesweit einheitlichen Umgang mit Materialien zu regeln, die ausgebaut und wiederverwendet werden sollen. Allerdings führen Unsicherheiten bei der Auslegung der Verordnung zu zahlreichen Fragen bei der Umsetzung, lassen viel Raum für individuelle Interpretationen und behindern damit das eigentliche Ziel. Ein Beispiel hierfür ist die Feststellung, ab wann eine Aufbereitung vorliegt und somit eine Qualitätsüberwachung erforderlich wird. Bereits in der Planungsphase ist es sehr aufwendig, geeignete Entsorgungs- oder Verwertungsmöglichkeiten gemäß den Anforderungen der EBV zu finden, da viele Verfüllungen aufgrund von Bestandsschutz noch ausschließlich über eine Zulassung nach LAGA verfügen. Dies führt immer wieder zu höheren Transportkosten und damit verbunden zu zusätzlichen CO2-Emissionen. Positiv zu vermerken ist jedoch, dass ein zunehmendes Interesse an der Wiederverwendung von Materialien direkt auf der Baustelle erkennbar ist. Umfangreiche Untersuchungen sind in vielen Fällen nicht mehr erforderlich. Wird nun noch der bürokratische Aufwand, insbesondere bei der Dokumentation von Recyclingmaterialien, reduziert, kann der Trend wieder positiv hin zur Erhöhung der Recyclingquote gedreht werden.