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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82024

Tramhaltestellen mit angehobener Veloführung – Stand der Technik in den D-A-CH-Ländern

Autoren S. Besier
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr
5.5 Radverkehr, Radwege
5.10 Entwurf und Trassierung

Straße und Verkehr 111 (2025) Nr. 3, S. 38-46, 14 B

Welches ist die ideale Führung des Radverkehrs an Tramhaltestellen? Eine umfangreiche Untersuchung in zahlreichen Städten des D-A-CH-Raums zeigt: Die angehobene Radführung ist trotz anfänglichen Bedenken grundsätzlich nicht als unfallträchtig oder riskant anzusehen. Zudem ist der Flächenbedarf bei angehobener Radfahrbahn deutlich niedriger. Daher sollte die angehobene Radführung der Führung im Seitenraum in der Regel vorgezogen werden. An straßenbündigen Tramstrecken stellt der barrierefreie Ausbau der Haltestellen und die Führung des Veloverkehrs noch immer eine Herausforderung dar. Optimale Einstiegsverhältnisse erfordern in der Regel hohe Einstiegskanten von circa 25 bis 30 cm Höhe unmittelbar am Lichtraumprofil der Tramfahrzeuge. Für den Radverkehr ergibt sich dadurch eine erschwerte Führung, da der Bereich zwischen Schiene und Kante oft nicht ausreichend breit ist, die hohe Haltekante ein Konfliktpotenzial darstellt und zur Führung im Gleisbereich ein spitzwinkliges Kreuzen der Rillenschiene erforderlich ist. Vor allem Letzteres ist mit einer Sturzgefahr für den Radverkehr verbunden. Im Allgemeinen wird die Führung des Fahrrads im Seitenraum beziehungsweise auf dem Gehweg "hinter" dem Tramperron als Lösung angesehen. Dabei ergeben sich jedoch Konflikte mit dem Fußverkehr und den Anforderungen der Barrierefreiheit, was in keinem Fall wünschenswert oder zeitgemäß ist. Ein Lösungsansatz, der in den schweizerischen Tramstädten in der Regel nicht anwendbar ist, sind sogenannte Mittelbahnsteige, denn diese setzen den Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen mit Türen auf beiden Seiten voraus. Velofreundliche Rillenschienen mit Füllprofil aus Gummi, wie sie einige Hersteller anbieten, stellen eine technische Herausforderung dar.