Detailergebnis zu DOK-Nr. 81898
Die gescheiterte "Große BauGB-Novelle“: Vorbild für die dringend notwendige Überarbeitung des Baugesetzbuchs?
| Autoren |
L. Scherff |
|---|---|
| Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
UPR, Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht 45 (2025) Nr. 7, S. 241-247, 106 Q
Die Novelle des Baugesetzbuchs ("Große BauGB-Novelle“) hat es bis Anfang 2025 nicht mehr durch den Bundestag geschafft. Das Bauplanungsrecht ist aber dringend reformbedürftig, sodass die neue Bundesregierung auch die Reform des Bauplanungsrechts weit oben auf die Prioritätenliste setzen sollte. Vor diesem Hintergrund analysiert der Beitrag zentrale Regelungen des nicht verwirklichten Gesetzes mit Blick auf eine noch ausstehende Reform in der kommenden Legislaturperiode. Die Vorschriften über die materiellen Anforderungen an die Abwägung sind von Zeit zu Zeit immer mehr angewachsen, insbesondere die generellen Planungsziele in § 1 Abs. 5 BauGB sowie die konkreten Planungsleitlinien in § 1 Abs. 6 BauGB und § 1a BauGB. Diese systematische Unordnung sowie eine starke richterrechtliche Prägung haben das (Bau-)Planungsrecht zu einem "eigenwillige[n] Rechtsgebiet“ gemacht, das lediglich von Experten mit der nötigen Tiefe durchdrungen wird. Aus systematischer Sicht ist daher eine Neuordnung der §§ 1 ff. BauGB wünschenswert, die sich an den Bedürfnissen des Anwenders orientiert und den bisherigen Stand der Dogmatik abbildet, insbesondere ein Zusammenführen von § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB, die thematisch (teilweise) zusammenhängen. Reformbedarf besteht aber auch in inhaltlicher Hinsicht. Die Gesetzesbegründung zur Großen BauGB-Novelle nennt hier zutreffend die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, drängende ökologische Fragen wie die Klimaanpassung und die Umsetzung der Energiewende. Notwendig ist zunächst die Schaffung rechtlicher Regelungen, die die Mobilisierung von Bauland statt zu behindern ermöglichen, aber zugleich nicht an den Grundfesten des etablierten Planungsrechts sägen. Des Weiteren notwendig ist eine Ausgestaltung der rahmengesetzlichen Vorgaben des neuen Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) innerhalb des Baugesetzbuchs, um die rechtlichen Möglichkeiten für eine effektive Klimaanpassung durch die Kommunen mit den Mitteln des Bauplanungsrechts zu befördern. Zuletzt bedarf die angestrebte Energiewende, wenn sie nicht zeitlich verschleppt werden soll, eines rechtlichen Rahmens, der sie tatsächlich befördert.