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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82138

Einstreifige Kernfahrbahn und Schutzstreifen – mehr Sicherheit für Fuß- und Radverkehr

Autoren L. Kehrer
J. Follmann
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege
5.12 Straßenquerschnitte
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Straßenverkehrstechnik 69 (2025) Nr. 8, S. 520-526, 4 B, 2 T, zahlr. Q

Mit den Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 2021 mit Verwaltungsvorschrift wurden wichtige Korrekturen für Verbesserungen der Verkehrssicherheit im Radverkehr unternommen. Aktuell sind weitere Anpassungen im Verfahren. Auch Regelwerke wie RASt 2006 und ERA 2010 werden aktuell fortgeschrieben, um eine zeitgerechte und sichere Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur zu erreichen. Ein wichtiges Themenfeld ist die Ausgestaltung von Schutzstreifen. Diese werden häufig von Kfz auch außerhalb von Begegnungssituationen mitgenutzt. Die Begrenzungslinie wird als Leitlinie missverstanden und der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zum Radverkehr oft unterschritten. Zudem stellen Fahrbahnbreiten zwischen 6,0 und 8,0 m eine zusätzliche Herausforderung dar. Unklar ist, ob auch hier Schutzstreifen auf der Fahrbahn eine Lösung wären, um die Sicherheit zwischen Kfz-Verkehr und Radverkehr zu erhöhen und damit weniger Radfahrende auf die Gehwege ausweichen. Das niederländische Regelwerk enthält entsprechende Optionen. In einem Verkehrsversuch zwischen November 2023 und Oktober 2024 wurde in Heusenstamm eine 6,00 m breite Fahrbahn entsprechend dem niederländischen Regelwerk mit einstreifiger Kernfahrbahn und Schutzstreifen aufgeteilt. Die positiven Erkenntnisse liefern eine vielversprechende Grundlage für Anpassungen des Regelwerks und Testfelder in weiteren Kommunen.