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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82171

Prüfmethode zur raschen Beurteilung der Gussasphalteigenschaften (Forschungsprojekt VSS 2018/331)

Autoren D. Büttner
N. Bueche
L. Huber
C. Angst
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung
9.1 Bitumen, Asphalt

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2025, 110 S., 67 B, 36 T, 49 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1799)

Die Bestimmung der Eindringtiefe nach SN EN 12697-20:2020 "Asphalt; Prüfverfahren, Teil 20: Eindringversuch an Würfeln oder Marshall-Probekörpern" dient als schnelle Qualitätskontrolle der Verformungsbeständigkeit für Gussasphalte mit Größtkorn kleiner gleich 16 mm. Die Prüfbedingungen 40 °C Prüftemperatur und 525 N Auflast sind unverändert seit Einführung der Prüfung. Seit langem bekannt sind drei wesentliche Kritikpunkte, die mit dieser Prüfung verbunden sind: Unzureichende Prüfbedingungen für harte Gussasphalte: Die Prüfbedingungen sind für harte Gussasphalte mit Eindringtiefen kleiner gleich 2.5 mm zu wenig selektiv und vermögen diese Gussasphalte nicht zu charakterisieren. Variabilität bei Vergleichsuntersuchungen: Ringversuche zeigen große Streumasse in den Eindringtiefen, die im Wesentlichen auf die Behandlung bei im Labor hergestellten Probekörper, sowie auf Inhomogenitäten im Gussasphalt zurückzuführen sind. Verspätete Testergebnisse: Das Prüfresultat liegt frühestens zwei Tage nach Probenahme vor. Für eine zeitnahe Qualitätskontrolle bei mehrschichtigem Einbau sollten Prüfresultate spätestens am Folgetagvorhanden sein. Aus diesen Gründen wurde unter anderem das Prüfverfahren A2 nach SN EN 12697-25 "Asphalt - Prüfverfahren für Heißasphalt, Teil 25: Druckschwellversuch" für Gussasphalte eingeführt. Harte Gussasphalte mit Eindringtiefen kleiner gleich 2.5 mm nach SN EN 12697-20 sind somit nach SN EN 12697-25 zu prüfen, da mit dieser Prüfmethode die Eigenschaften bezüglich der Verformungsbeständigkeit von harten Gussasphalten besser beschrieben werden können. Allerdings gibt es auch beim Prüfverfahren A2 einen wesentlichen Kritikpunkt. Die Durchführung der Prüfung darf frühestens 14 Tage bis 42 Tagen nach Probenherstellung erfolgen, was i.d.R. nicht im Einklang mit dem Baufortschritt steht. In der Schweizer Anforderungsnorm SN EN 13108-6:2022 "Asphaltmischgut: Mischgutanforderungen - Teil 6: Gussasphalt" sind Anforderungen an die Eindringtiefe nach 30 Minuten sowie an die Zunahme der Eindringtiefe nach weiteren 30 Minuten gemäß SN EN 12697-20 festgelegt. Beim dynamischen Prüfverfahren gemäß SN EN 12697-25 sind Anforderungen an die maximale kumulative Verformung nach 2'500 und 5'000 Zyklen festgelegt. Das Forschungsprojekt hat zwei Hauptziele: Entwicklung einer repräsentativen Testmethode: Die Definition einer einfachen, schnellen und repräsentativen Prüfmethode und verbesserte Probenherstellung für die Eindringtiefe nach SN EN 12697-20: Entwicklung einer Methode zur Herstellung von Messproben für die Eindringtiefe nach SN EN 12697-20.