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Weiterführende Untersuchungen von Bankettschälgut und Kehrgut | |
3.294 | |
IDN 706477 | |
Forschungsstelle |
Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft (Prof. Dr.-Ing. U. Rott) |
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Bearbeiter |
Stotz, G. Quadt, K.-S. |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr, Bonn |
Stand | Abschluss: Februar 2001 |
Im Rahmen der Unterhalts- und Pflegearbeiten des umfangreichen Straßennetzes der Bundesrepublik Deutschland außerhalb von Ortschaften werden die Bankette gemäht und geschält und die Fahrbahn gekehrt. Schälgut und Kehrgut sind Abfälle, die einerseits laut Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz vermieden werden müssen, andererseits auch nicht auf Deponien verbracht werden dürfen. Herkunft und Höhe der Belastung mit Schadstoffen des Schäl- und Kehrguts müssen vor der Endlagerung mindestens schätzungsweise bekannt sein. In einer ersten Studie von 1992 waren nur Straßen mit relativ geringem DTV beprobt worden. Die Expositionsdauer des Banketts, d.h. sein Alter seit der letzten Schälung und somit die Kfz-Menge, die an der Probenstelle vorbeigefahren ist, waren zusätzlich Gegenstand der vorliegenden Studie. Die neuen Probenorte mit einem DTV >30. 000 Kfz bis < 80.000 Kfz erstreckten sich jeweils über eine Straßenlänge von 250 m, an der 25 Einzelproben mittels Stechzylinder gezogen und zu einer repräsentativen Sammelprobe zusammengeführt wurden. Mit Hilfe chemischer Analysen der Feststoffe und Eluate (Schwermetalle, 16 PAK Einzelsubstanzen, Kohlenwasserstoffe des organischen Anteils [ bestimmt als Glühverlust]) sowie granulometrischer Untersuchungen erfolgte eine Beurteilung der Proben im Vergleich mit Richt- und Grenzwerten geltender Gesetze oder Vorschriften. Zusammenfassend wird gefolgert, dass das feinkörnige Bankettschälgut auf dem eigenen Grund und Boden, d.h. auf dem weiter von der Fahrbahn entfernten Bankettraum gelagert werden könnte, da lediglich sein organischer Anteil für eine Deponierung zu hoch ist, die Eluatewerte der TA Siedlungsabfall aber eingehalten werden. Kehrgut ist dagegen nach abfall- und wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten als Abfallstoff zu behandeln. Vor seiner Deponierung oder Verwertung sind die dafür noch zu hohen organischen Belastungen durch Anwendung von technischen Verfahren zu reduzieren. Die stoffliche Belastung des Bankettschälguts variiert bei den anorganischen (Schwermetallen) und organischen Parametern (insbesondere PAK) in weiten Grenzen, deshalb lässt sie sich nicht generell der Verkehrsstärke, der Expositionsdauer oder der Verkehrsmenge zuordnen. Eine allgemeingültige Zuweisung von Belastungswerten, gestaffelt nach DTV- bzw. Alters- oder Kfz-Mengenkategorien ist auf Grund dieser Untersuchungs- und Auswerteergebnisse nicht vertretbar. |
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Veröffentlichung |