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Mindestluftporengehalt in Waschbeton
8.202
IDN 708803
Forschungsstelle Ruhr-Universität Bochum, Institut für Konstruktiven Ingenieurbau (Prof. Dr.-Ing. R. Breitenbücher)
Bearbeiter Köster, C.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bonn
Stand Abschluss: März 2012

Die Anforderung an die Mindestluftgehalte wurde aufgrund von Erfahrungswerten für Betone mit großem Größtkorn (32 mm) festgelegt, für die Betone mit kleinerem Größtkorn wurde diese lediglich grob extrapoliert. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des Projektes Waschbetone mit verschiedenen Luftgehalten, Zementarten, Luftporenbildnern und Mischzeiten einer CDF-Prüfung mit 28 FTW unterzogen mit dem Ziel, den tatsächlich notwendigen Mindestluftgehalt im Waschbeton experimentell zu bestimmen. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse bzgl. der Dauerhaftigkeiten von Waschbeton bei verschiedenen Luftgehalten, erscheint der derzeit geforderte Mindestluftgehalt im Frischbeton von 6,5 Vol.-% nicht zwingend notwendig, um einen ausreichenden Frost-Tausalz-Widerstand sicherzustellen. Es erscheint ein Mindestluftgehalt im Frischbeton von 4,5 Vol.-% für einen ausreichenden Frost-Tausalz-Widerstand für Waschbetone mit einem Größtkorn von 8 mm hinreichend. In Folge müssten bei einer Übernahme dieses Luftgehalts im Frischbeton in die einschlägigen Regelwerke auch die Anforderungen an die Luftporenkennwerte im Festbeton angepasst werden.

Veröffentlichung <p>Breitenbücher, R.; Köster, C.: Mindestluftporengehalt in Waschbeton, 2013, 48 S.<br>(Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBS, Bonn) H. 1084). - ISBN 978-3-86918-286-5</p><p>Informationen Forschung im Straßen- und Verkehrswesen: Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Lieferung Nr. 94, 2013</p>