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0609 291
Zusammenhang reduzierter Geräuschgrenzwerte mit den in-use Geräuschemissionen bei unterschiedlichen Verkehrssituationen
2.402
IDN 0
Forschungsstelle Möhler + Partner Ingenieure AG, München
Bearbeiter Schwarz, J.
Paul, A.
Bayer, U.
Debona, C.
Dietze, B.
Franz, J.
Hackl, A.
Harzer, L.
Krafft, J.
Kühlewind, A.
Liegl, R.
Maric, D.
Rödler, S.
Scheidemann, D.
Schreier, C.
Tornai, A.
Weigl, A.
Winkler, S.
Wolfram, D.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bonn
Stand Abschluss: Juni 2020

Der Bericht behandelt das Forschungsvorhaben "Zusammenhang reduzierter Geräuschgrenzwerte mit den in-use Geräuschemissionen bei unterschiedlichen Verkehrssituationen". Dabei wurden insbesondere auffällige Pegelspitzen betrachtet und hinsichtlich ihrer Ursachen und Auswirkungen auf die Lärmsituation neben der Straße diskutiert. Der Einfluss auffälliger Pegelspitzen wurde in realen Straßenverkehrssituationen typischer Straßencharakteristiken und Verkehrssituationen messtechnisch erfasst und die Auswirkungen auf Prognose-Ausbreitungsberechnungen wurden untersucht. Der messtechnisch ermittelte Einfluss von Pegelspitzen beträgt etwa 0,5 dB(A) bis 2,0 dB(A) und steigt für Straßen mit weniger Verkehr oder Straßen mit geringeren Geschwindigkeiten aufgrund des geringeren Grundgeräuschpegels. Auffällige Geräuschspitzen traten bei allen Straßencharakteristiken insbesondere im Zusammenhang mit Lkw (Druckluftbremse, Anhänger/Ladefläche klappert/quietscht, Hupen), Sportwagen, Transportern, schnellen Pkw und Motorrädern/Rollern auf. Die prognosetechnische Untersuchung führt im Mittel zu etwa 3,0 dB(A) beziehungsweise etwa 4,5 dB(A) höheren Pegeln (RLS-90 [4] beziehungsweise RLS-19 [5]). Die messtechnisch ermittelten, auffälligen Pegelspitzen erhöhen den Prognosepegel um 0,3 dB(A) bis 0,7 dB(A). Zusammenfassend zeigt die Untersuchung, dass der Einfluss auffälliger Pegelspitzen auf die äquivalenten Dauerschallpegel beziehungsweise auf die Beurteilungspegel gering ist. Dennoch entsteht durch Pegelspitzen eine (subjektive) Belästigungswirkung, die bei einer alleinigen Betrachtung von Pegelwerten nicht abbildbar ist, aber gegebenenfalls durch Lautheitsanalysen und darauf aufbauende Hörversuche zielgerichtet ermittelt werden kann. Aufbauend auf den Ergebnissen der Untersuchung zu verschiedenen Verkehrszuständen ergibt sich, dass innerhalb der Beurteilungszeiten (Tag 6 bis 22 Uhr und Nacht 22 bis 6 Uhr) mit zunehmendem "stop & go"-Verkehr die Beurteilungspegel um 1,0 bis 1,5 dB(A) abnehmen können. Diese Pegelabnahme ergibt sich nur bei Straßen oder Straßenabschnitten, auf denen bei frei fließendem Verkehr tatsächlich die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gefahren werden können und sich bei sehr hohem Verkehrsaufkommen (stop & go) deutlich geringere Geschwindigkeiten ergeben. Im Bereich von Kreuzungen und Kreisverkehren kann eine derartige Pegelabnahme ausgeschlossen werden, da in den verschiedenen Verkehrssituationen aufgrund des ohnehin stattfindenden, wiederholenden Abbremsens und Anfahrens keine relevante Änderung der durchschnittlichen Geschwindigkeit beobachtet werden kann.

Veröffentlichung Müller, S.; Huth, C.; Liepert, M.: Zusammenhang reduzierter Geräuschgrenzwerte mit den in-use Geräuschemissionen bei unterschiedlichen Verkehrssituationen, 2021, 45 S., (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Verkehrstechnik H. V. 346). - ISBN 978-3-95606-597-2 / Informationen Forschung im Straßen- und Verkehrswesen, Teil: Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Lieferung Nr. 113, 2023