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Bemessungsgrundlagen für Fußgängerverkehrsanlagen
77.452/00
IDN 707037
Forschungsstelle PGV – Planungsgemeinschaft Verkehr, Hannover
Universität Hannover, Institut für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen und Städtebau (Prof. Dr.-Ing. B. Friedrich)
Bearbeiter Alrutz, D.
Bohle, W.
Mennicken, C.
Friedrich, B.
Busche, K.
Irzik, M.
Rose, M.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn
Stand Abschluss: März 2003

Die Untersuchung sollte die Erkenntnisse über den Ablauf der Fortbewegung von Fußgängern auch bei höheren Fußgängerverkehrsdichten sowie im Hinblick auf die Nutzensüberlagerungen in Straßenräumen vertiefen und eine Einstufung der Qualität des Verkehrsablaufs für das HBS entwickeln. Mit Videobeobachtungen wurden die Geschwindigkeiten von Fußgängern und die Störungen der Fortbewegung durch andere Personen untersucht. Mit dieser Empirie konnten spezifische Verkehrsstärken von bis zu 0,4 Personen pro mxs ermittelt werden. Höhere Verkehrsstärken wurden mit einem mikroskopischen Modell, nach Eichung an der Empirie, simuliert. Die Leichtigkeit der Fortbewegung ist bis auf 2,5 m Anlagenbreite schon durch die bei einzelnen sich begegnenden Personen oder bei Aufenthalten erforderlichen Ausweichbewegungen beeinträchtigt. Eine nutzbare Breite von bis zu 2,5 m erfüllt nicht die Grundanforderungen an die Fortbewegung und ist für eine Bemessung der Qualität des Verkehrsablaufs nicht geeignet. Bei 2,5 bis 6,5 m verfügbarer Breite sinken die beeinflussten Geschwindigkeiten mit zunehmenden spezifischen Verkehrsstärken. Die theoretische Kapazität liegt bei q(Index s, max) = 1,32 Personen pro m*s. Für die Einteilung von Qualitätsstufen eignet sich die relative Differenz zwischen mittlerer beeinflusster Geschwindigkeit und mittlerer frei gewählter Wunschgeschwindigkeit (Delta V(Index mitt) = V(Index mitt beeinfl - V (Index mitt Wunsch). Mit der Einführung dieser relativen Differenz sind die Auswirkungen der unterschiedlichen Verkehrszwecke eliminiert. Die Wirkung von Aufenthalten und Nutzungsüberlagerungen wurde in Abhängigkeit von der Nutzung der Randbebauung berücksichtigt. Gegenverkehrsanteile von unter 5 % verbessern die Leichtigkeit der Fortbewegung. Im Ergebnis der Untersuchungen wird eine Berücksichtigung des Gegenverkehrs als Komfortkriterium vorgeschlagen, das eine Primärbemessung nach der Verkehrsstärke und den Geschwindigkeiten durch eine um eine QSV (Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs) bessere Einstufung ergänzt. .

Veröffentlichung