0302 100 | |
Funktionsbauverträge | |
9.107 | |
IDN 706518 | |
Forschungsstelle |
Durth Roos Consulting GmbH, Darmstadt |
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Bearbeiter |
Knoll, E. Roos, R. Ressel, W. Ditter, M. Weigold, U. del Mestre, G. Wagner, R. Kollow, J. |
Auftraggeber |
Bundesministerium für Verkehr, Bonn |
Stand | Abschluss: Mai 1999 |
Die heute übliche Vertragsform zur Vereinbarung von Straßenbauleistungen sieht die Durchführung dieser Leistungen und die anschließende Gewährleistung der Mängelfreiheit des Baukörpers über einen Zeitraum von in der Regel 5 Jahren vor. Das hat dazu geführt, dass bei der Vergabe von Straßenbauleistungen Bauweisen bezüglich der Gebrauchseigenschaften im Nutzungszeitraum und des Aufwandes zur Erhaltung dieser Eigenschaften kaum bewertet wurden. Der Funktionsbauvertrag (FV) soll das Interesse an einer langen Nutzungsdauer des Bauwerks "Straße" mit größtmöglicher Wirtschaftlichkeit fördern. Die Vereinbarungen eines FV beinhalten die Gebrauchseigenschaften des herzustellenden und baulich zu erhaltenden Straßenkörpers als dessen Funktionen, definiert durch Sicherheit und Befahrbarkeit. Im Rahmen dieses Vorhabens wurden die Elemente zur Gestaltung einer Vertragsform für Straßenbauleistungen, die die Herstellung von Funktionen des Straßenkörpers und ihre Erhaltung über einen langen Zeitraum in einem Vertrag zusammen fassen, entwickelt und beschrieben. Das Bauwerk Straße wird durch den Auftragnehmer nach seiner ausschreibungsgemäßen (nach VOB /A Paragraf 9, Nummer 10) ausführungstechnischen Konzeption hergestellt und für einen Zeitraum von 20 Jahren baulich erhalten. Die Leistung wird allein durch Funktionsanforderungen an den herzustellenden oder grundzuerneuernden und dann zu erhaltenden Straßenkörper festgelegt. Die maßgeblichen Anforderungen wurden in einem Entwurf "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Funktionsbauverträge" (ZTV Funktion - StB) zusammengestellt. - Zur Vergütung der erbrachten Leistungen wurde einerseits die konventionelle Vergütung der Herstellung des Erdkörpers und des Straßenoberbaus, andererseits ein zeitproportionaler Vergütungsmodus für den Erhaltungszeitraum, beginnend mit der Übergabe der Straße, vorgeschlagen. Besonders berücksichtigt wurden dabei Nutzungsausfallkosten für die Einengung der Verkehrsfläche bei den Maßnahmen der Baulichen Erhaltung. Es kann erwartet werden, dass sich der Bau von Verkehrsflächen mit großer Nutzungsdauer und minimalem Erhaltungsbedarf durchsetzt, wenn die Nutzungsausfallkosten als Regulativ eingesetzt werden. |
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Veröffentlichung | Knoll, E.; Roos, R.; Ressel, W.: Funktionsbauverträge. Bonn: Bundesdruckerei, 1999, 192 S., 24 B, 24 T, Anhang ( Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBW, Bonn) H. 780) |