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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34072

Reflexionsrisse bei Asphaltstraßen

Autoren G. Leykauf
Sachgebiete 11.2 Asphaltstraßen

Straßen- und Tiefbau 40 (1986) Nr. 4, S. 8-16, 6 B, 6 Q

Überbeanspruchungen treten auf, wenn konstruktionsbedingt Zwänge auf sehr enge Bereiche konzentriert werden. Typisches Beispiel hierfür sind die Reflexionsrisse, bei denen es sich um ein Durchschlagen von in der hydraulisch gebundenen Unterlage vorhandenen Fugen oder Rissen durch den darüberliegenden Asphaltoberbau handelt. Es treten infolge Verkehrslast- und Temperatureinwirkung vier Hauptbeanspruchungsarten auf: a) Biegebeanspruchung infolge Verkehrslast, b) vertikale Schubbeanspruchung infolge Verkehrslast, c) Zugbeanspruchung infolge Temperaturänderung und d) Asphaltdehnung infolge Rißatmung in der hydraulisch gebundenen Unterlage bei Temperaturänderung. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Systemen mit bzw. ohne Verbund zwischen Asphaltoberbau und hydraulisch gebundener Unterlage. Der Verfasser vertritt die Meinung, daß unbedingt ein Verbund zwischen hydraulisch gebundener Tragschicht und Asphaltschicht angestrebt werden sollte. Weiter zeigen die Berechnungsergebnisse, daß die Größe der Biegezugspannungen über die Asphaltdicke beeinflußt werden kann; eine Mindestdicke des Asphaltoberbaus von mehr als 14 cm ist erforderlich. Eine Unterschreitung ist nur zulässig, wenn die hydraulisch gebundene Schicht durch Kerben in Längs- und Querrichtung in einem Abstand von höchstens 2,5 m eingebracht werden. Auf die Möglichkeiten des Sanierens von Reflexionsrissen wird in einem besonderen Kapitel eingegangen.