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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34501

Neue Impulse für die Gütesicherung von Asphalt

Autoren A. Tappert
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung
9.1 Bitumen, Asphalt

Asphaltstraße 20 (1986) Nr. 6, S. 328-335, 12 Q

Der Verfasser weist auf das bestehende System der Gütesicherung (Eignungsprüfung, Eigenüberwachungsprüfung, Kontrollprüfung) hin und kommt zu der Feststellung, daß dieses bei dem hervorragenden Straßennetz auch weitgehend funktioniert haben muß. Trotzdem sieht er Schwachstellen, da die Gütesicherung insgesamt noch kein geschlossenes System darstellt; denn die Eigenüberwachung wird nicht in jedem Falle durch eine Fremdüberwachung kontrolliert. Die Praxis hat gezeigt, daß die Eigenüberwachung nur dort auf einem hohen Niveau steht, wo sie als Zulassungsvoraussetzung für die Mischgutlieferung durch den Auftraggeber gefordert wird. Es wird ein Entwurf der Richtlinie zur Güteüberwachung von Asphalt für Verkehrsflächen vorgestellt. Hierin sind Art und Umfang der Prüfungen für die Eigenüberwachung und Fremdüberwachung geregelt. Die fremdüberwachende Prüfstelle muß mindestens zweimal im Jahr das Mischwerk und die Ergebnisse der Eigenüberwachung überprüfen; sie hat dabei zu prüfen, ob die personelle und gerätemäßige Ausstattung des Mischwerks eine ordnungsgemäße Herstellung sämtlicher oder nur einzelner Mischgutsorten gestattet. Die Prüfstelle erstellt einen Überwachungsbericht, der der Straßenbaubehörde als Grundlage für die Bekanntgabe der güteüberwachten Mischwerke dient. Sobald die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden, muß die Bekanntgabe zurückgenommen werden.