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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36255

Untersuchungen über den Einfluß einseitiger Fahrstreifenbegrenzungen (Z. 296 der StVO) bei Einfahrten an Richtungsfahrbahnen auf den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit

Autoren K.-H. Trapp
H. Jeuken
Sachgebiete 5.11 Knotenpunkte

Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 470, 1986, S. 37-70, zahlr. B, T, 7 Q

Die Forschungsarbeit soll Aufschluß darüber geben, ob und inwieweit das Zeichen 296 der StVO dazu beitragen kann, den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit im Einfahrbereich weiter zu verbessern. Im einzelnen sollte untersucht werden, ob durch die Unterbindung der Wechsel vom Überhol- auf den Fahrstreifen: die Gefahr der gleichzeitigen Belegung des Fahrstreifens von Fahrzeugen des Überholstreifens und des Einfädelungsstreifens vermieden werden kann; die Einfahrlücken vermehrt bzw. vergrößert werden; die Zahl der Fahrstreifenwechsel insgesamt vermindert wird. Der vorliegende Teil I beschränkt sich zunächst auf eine Analyse des Verkehrsablaufs und des Unfallgeschehens an fünf ausgewählten Autobahneinfahrten. Folgende Ergebnisse sind wesentlich: 1) Die Befolgung des Zeichens 296 erwies sich als sehr unterschiedlich, wobei ein direkter Einfluß der jeweiligen Öffentlichkeit nicht zu erkennen war. 2) In direktem Sinne "kritische Streifenwechsel", d.h. solche Wechsel vom Überhol- auf den Fahrstreifen bei Belegung des Einfädelungsstreifens auf etwa gleicher Höhe konnte nicht beobachtet werden. 3) Die Unfallanalyse anhand der polizeilichen Meldebögen ließ ebenfalls bei keinem von insgesamt 129 Unfällen einen Zusammenhang mit dem hier relevanten Risiko erkennen. 4) Eine wesentliche Verbesserung des Verkehrsflußes im Einfahrbereich ist durch die Einführung des Zeichens 296 nicht zu erwarten. Der in vielen Fällen als positiv zu bewertenden Verminderung durch Homogenisierung der Geschwindigkeiten auf der durchgehenden Fahrbahn steht eine Vermehrung des Streifenwechsels nach links gegeüber. Da sie offensichtlich die Folge "verspäteter" Wechsel ist, wird eine Entlastung des Fahrstreifens und damit eine Vergrößerung der Einfahrlücken nicht erreicht. 5) Die unter 4) genannten Auswirkungen auf den Verkehrsfluß gelten generell für alle untersuchten einstreifige Einfahrten in eine zweistreifige Richtungsfahrbahn. Stehen jedoch im Einfahrbereich einschließlich des Einfädelungsstreifens mehr als drei Streifen nebeneinander zur Verfügung, so zeigt sich zwar eine ähnliche Tendenz, die Ergebnisse sind jedoch weitaus weniger deutlich. Hier könnte das Zeichen 296 infolge seiner gegenüber dem Zeichen 340 erhöhten Leitwirkung zu einer stärkeren Beruhigung des Verkehrsflusses beitragen. Sie käme wohl weniger der Leistungsfähigkeit als vielmehr der Sicherheit zugute. 6) Die weitaus höchsten Unfallrisiken ergeben sich aus der Vorfahrtverletzung, insbesondere durch direktes Überwechseln auf den Überholstreifen. Dieses Fahrverhalten läßt sich durch das Zeichen 296 in dieser Anordnung nicht unterbinden. Die wirksamste Abhilfe dürfte durch die Parallelstellung der Einfahrer zum durchgehenden Verkehr zu Beginn der Einfahröffnung gegeben sein, wie sie bei der Gestaltung des Einfahrbereiches gemäß RAL-K-2 in der Regel gewährleistet sein dürfte. Bei älteren Baunormen könnte dieser Effekt gegebenenfalls durch eine etwa 20 m lange Sperrlinie im Anschluß an die Inselspitze erreichbar sein.