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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38151

Hinweise für die Prüfung des Fahrbahnabriebes durch Gleitschutzeinrichtungen und Schneeketten

Autoren
Sachgebiete 14.3 Verschleiß

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, 24 S., 7 B (FGSV-Nr. 405)

Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen Fahrzeuge in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden. Gleitschutzeinrichtungen und Schneeketten rufen jedoch auf schnee- und eisfreien Fahrbahnen einen gewissen Abrieb hervor. Für Schneeketten aus Metall gelten bestimmte Bau- und Verwendungsvorschriften. Andere Schneeketten und Gleitschutzeinrichtungen unterliegen einer Bauartgenehmigungspflicht. Für die Erteilung der Genehmigung ist eine Kommission beim Kraftfahrt-Bundesamt zuständig, welche den Abrieb bisher nach "Augenschein" bewertete. Um eindeutig vergleichbare Prüfergebnisse zu erzielen, wurde das in diesen Hinweisen beschriebene Verfahren entwickelt. Es soll künftig zum Nachweis einer ausreichenden Straßenschonung dieser Einrichtungen herangezogen werden. Darüberhinaus wird deren Herstellern empfohlen, die Fertigung und Weiterentwicklung ihrer Produkte unter Berücksichtigung des festgelegten Grenzwertes zu betreiben.