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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38521

Verlegung von Breitbandkabeln durch private Unternehmen in Bundesfernstraßen und deren Betrieb (ARS Straßenbau Nr. 4/1990 des BMV v. 15.2.1990)

Autoren
Sachgebiete 3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen

Verkehrsblatt 44 (1990) Nr. 6, S. 209

Während für die Verlegung von Breitbandkabeln in Bundesstraßen die Vorschriften des Telegraphenwegegesetzes und in Bundesautobahnen die Vereinbarung vom 9./21.1.1937 gelten, bedarf es einer Gestattung, wenn private Unternehmen für die Bundespost Breitbandkabelnetze in Bundesfernstraßen verlegen und dort betreiben wollen. Denn das private Unternehmen hat nicht Teil an der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft über die Straße. Für die Begründung der Nutzung nach den Nutzungsrichtlinien werden ergänzende Hinweise gegeben.