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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40485

Geschwindigkeiten in Erschließungsstraßen - Möglichkeiten der Dimensionierung

Autoren V. Meewes
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Straße und Verkehr 76 (1990) Nr. 1, S. 31-43, 18 B, 17 Q

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Wohngebieten und zum Schutz von Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen werden verkehrsorganisatorische und bauliche Maßnahmen im Detail beschrieben, die zur Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten und Einhaltung des "Tempo 30" führen. In Auswertung eines "Großversuches Verkehrsberuhigung in Wohngebieten" des Landes Nordrhein-Westfalen wurden 1980 durch die Gesetzgeber mit den Zeichen 325/326 StVO "Verkehrsberuhigter Bereich" und § 3 "Geschwindigkeit" in der StVO Möglichkeiten geschaffen, flächenhaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit zu beschränken. Eine umfangreiche Analyse der bisherigen Erkenntnisse über die Anordnung von Versätzen (Neuordnung des ruhenden Verkehrs), Teilaufpflasterungen (Anheben der Fahrgasse), Plateaupflasterungen (Anheben von Teilen der Fahrgasse) und Schwellen (kurze Teilaufpflasterungen) macht deutlich, daß in der Mehrzahl der Fälle die gewünschte V85 (von 85 % der Fahrer eingehaltene Geschwindigkeit) tatsächlich nicht überschritten wird. Die gemessenen Werte der Geschwindigkeitsverringerung gegenüber "VORHER" werden exakt analysiert. Die Abstände zwischen baulichen Maßnahmen sollen nicht kleiner als 50 m sein. Wegen fehlendem Bewußtsein der Kraftfahrer kann auf den beschriebenen Einsatz vertikaler Elemente generell nicht verzichtet werden.