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Detailergebnis zu DOK-Nr. 42041

Wasserwirtschaftliche Anforderungen an industrielle Nebenprodukte und Recycling-Baustoffe im Straßenbau

Autoren K. Krass
Sachgebiete 7.4 Entwässerung, Grundwasserschutz
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Straße und Autobahn 44 (1993) Nr. 6, S. 348-355, 7 B, 10 Q

Im BlmSchG wird gefordert, daß Reststoffe, sofern sie nicht vermieden werden können, möglichst zu verwerten sind, sofern dies u.a. technisch möglich ist. Solche Reststoffe können im Straßenbau verwertet werden, sofern ihre bautechnischen Eigenschaften den Anforderungen des Verwendungsgebietes entsprechen. Allgemeine wasserwirtschaftliche Regelungen für die Verwertung solcher Reststoffe liegen bisher nicht vor. Die FGSV hat es sich zur Aufgabe gemacht, bundeseinheitliche Grenzwerte für die im Straßenbau verwendbaren industriellen Nebenprodukte und Recycling-Baustoffe zu erarbeiten. In einem Arbeitspapier werden die Prüfung solcher Reststoffe sowie die zu bestimmenden Parameter einschließlich der einzuhaltenden Grenzwerte festgelegt. Bei der Festlegung der Grenzwerte wurde davon ausgegangen, daß zunächst ohne Rücksicht auf die wasserwirtschaftliche Verträglichkeit die Grenzwerte so liegen, wie sie für den jeweiligen Stoff typisch sind. Da die verschiedenen Reststoffe aufgrund der Höhe der festgelegten Grenzwerte in der Regel nicht als wasserverträglich einzustufen sind, sind Einschränkungen bei der Verwendung dieser Stoffe in der Praxis erforderlich. Dabei sind Bauweise und Lage der Baumaßnahme zu berücksichtigen. Detaillierte Angaben hierzu sollten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten von den Ländern selbst erarbeitet werden.