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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43180

CEEC-Seminar - Umweltverträglichkeitsprüfung im Straßenentwurf / Environmental impact studies - am 8./9.10.1992, RWTH Aachen

Autoren
Sachgebiete 0.3 Tagungen, Ausstellungen
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Stadt Region Land H. 64, 1993, 94 S., zahlr. B, T (Institut für Stadtbauwesen, RWTH Aachen)

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung von 1990, das in NRW durch ein Landes-UVP-Gesetz ergänzt wurde, setzt die "Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten" in nationales Recht um. Damit wurde eine rechtliche Grundlage zur Durchführung einer UVP im Sinne einer effektiven Umweltvorsorge u.a. in der Straßenplanung geschaffen. Bereits vor der Erteilung der Genehmigung zum Bau von Bundesfernstraßen (Planfeststellung, Bebauungsplan) hat der Projektträger neben einer Projektbeschreibung und Darstellung der Projektalternativen alle Auswirkungen des Straßenbauprojektes auf Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Flora, Fauna, Mensch einschließlich ihrer Wechselwirkungen sowie auf Kultur- und Sachgüter zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung bzw. Ausgleich sind detailliert und umfassend darzulegen. Die Öffentlichkeit wird über das Vorhaben unterrichtet und muß zu den Umweltauswirkungen angehört werden. Für die Schutzgüter von Natur und Landschaft enthalten die "Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau" (HNL-StB) des BMV Vorgaben für die Umsetzung der Ziele und Grundsätze sowie der Eingriffsregelung gemäß Bundesnaturschutzgesetz auf allen Planungsstufen der Bedarfsplanung, Linienbestimmung und Planfeststellung. Ergänzend hierzu wurde das "Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung" (MUVS) der FGSV herausgegeben. Es enthält Hinweise zur Durchführung der UVS, insbesondere wie die Unterlagen mit umweltrelevanten und entscheidungserheblichen Daten für die UVP auf der Planungsstufe der Linienbestimmung zu erarbeiten bzw. bereitzustellen sind. Die folgenden Seminarbeiträge zeigen die gesetzlichen und ministeriellen Vorgaben für die UVP in der Straßenplanung auf, erläutern Methodik, Arbeitsschritte und planerische Beiträge der UVP auf den einzelnen Planungs-/Entscheidungsebenen und geben Erfahrungen der Verwaltung als Projektträger und Auftraggeber u.a. bei der Umsetzung von Umweltverträglichkeitsstudien wieder. Anhand des MUVS werden die Arbeitsschritte - Raumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung mit Abgrenzung des Untersuchungsraumes, Darstellung/Klassifizierung der einzelnen Flächenfunktion, Ermittlung relativ konfliktarmer Korridore sowie Variantenfindung bzw. -vergleich - mit den entsprechenden ökologischen und städtebaulichen und verkehrsplanerischen Fachbeiträgen i.R. der UVS zur Linienbestimmung detailliert erläutert. Im Zusammenhang mit dem ökologischen Fachbeitrag wird eingehend auf die Bedeutung tierökologischer Untersuchungen zur UVS eingegangen. Ein eigener Beitrag widmet sich dem Einsatz geographischer Informationssysteme in der UVS, dem Lärmschutz und Möglichkeiten städtebaulicher Einbindung. Nach Linienentscheid sind unter Berücksichtigung der UVS u.a. die Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf Natur und Landschaft auf der weiteren Planungsebene konzentrierend zu erfassen. Auf die UVS baut der weitergehende, ökologische Fachbeitrag des "Landschaftspflegerischen Begleitplanes" (LBP) auf. Er zeigt umfassend und detailliert die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft auf und enthält Festsetzungen zu landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Arbeitsschritte und Inhalte des LBP entsprechend HNL-StB 87 werden dargelegt.