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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43591

Die statische Berechnung der Bauweise "Lebend Bewehrte Erde"

Autoren B. Schuppener
Sachgebiete 7.5 Rutschungen, Erosion, Böschungssicherung, Stützmauern

Geotechnik 18 (1994) Nr. 4, S. 204-213, 8 B, 1 T, 11 Q

Als lebend bewehrte Erde werden Stangen von Büschen und Heckenbüschen in Böschungen bezeichnet. Die Lagen werden auf Grund von Standsicherheitsnachweisen für eine Böschung ohne Stützkörper bemessen. Ihre Sicherheiten werden mit >= 1,3 für den Bauzustand und >= 1,4 für den Endzustand angegeben. Ergebnis sind die erforderliche Breite des Stützkörpers und der Nachweis der inneren Standsicherheit des Stützkörpers mit der Angabe der erforderlichen Anzahl der einzulegenden Pflanzen und ihrer Stangendicke. Der durch die Pflanzen bewehrte Stützkörper wird als Monolith angesehen, für den auch in nicht bindigen Böden wegen der ständigen Bodenfeuchte eine Kapillarkohäsion bis zu 5 kN/m2 angenommen wird. Die Tragfähigkeit der Pflanzen wird aus dem Produkt vom Umfang der Stangen, der mittleren Normalspannung des Bodens auf ihre Umfangsfläche und dem Tangens des Grenzflächenwinkels zwischen Boden und Pflanzenoberfläche berechnet. Die Pflanzen werden wie nicht selbstspannende Anker behandelt, obwohl sie durch die unregelmäßige Ausbildung wie selbstspannende Anker wirken. Die erforderliche Anzahl der Pflanzen wird für den oberen und unteren Bereich der Böschung mit den zugehörigen Stangenlängen ermittelt, die Trennung wird begründet. Mit den angegebenen Gleichungen kann durch eine Variationsuntersuchung die Neigung der Bruchfläche und die größte Zahl der Stangen auf den laufenden Meter der Böschung berechnet werden. Für einen Fall werden die Ergebnisse der Variationsrechnung und die hieraus gefolgerte Dimensionierung angegeben. Kriterium für die Bemessung und ihre Sicherheit ist der Bruchwinkel beim Maximum der Stangen/lfd. m, nicht aber der Bruchwinkel beim Maximum der Tragfähigkeit der Pflanzen. Diese Bedingung wird begründet.