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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45248

Abstände der privaten und öffentlichen Zufahrten ins übergeordnete Straßennetz (Orig. engl.: Driveway and street intersection spacing)

Autoren
Sachgebiete 5.11 Knotenpunkte

Transportation Research Circular H. 456, 1996, 44 S., 1 B, 15 T, 22 Q

Anliegerstraßen und private Zufahrten ins übergeordnete Netz stellen wichtige Planungselemente dar, da ihre Lage und ihr Abstand zueinander die Sicherheit, den Verkehrsfluß, die Koordinierung von Lichtsignalanlagen und die funktionelle Einheit auf den übergeordneten Straßen beeinflussen. Dieses Rundschreiben soll die Ziele, Elemente und Möglichkeiten für ein Management der Zufahrten und die heute üblichen Vorgehensweisen in den amerikanischen Bundesstaaten und Kommunen aufzeigen. Ziel eines Zufahrtmanagements ist die Optimierung von Sicherheit und Verkehrsfluß im Individualverkehr. Dabei wird ein Ausgleich zwischen den konkurrierenden Zugangsbedürfnissen der Anlieger und den Mobilitätsbedürfnissen des Durchgangsverkehrs angestrebt. Dies geschieht vor allem über die Minimierung von Konflikten und Störungen bei den Ein- und Abbiegevorgängen. Die Elemente eines Zufahrtmanagements sind: a) ein System zur Klassifizierung der Zugangslevel und generelle Überlegungen zu Abstand und Anzahl der Zufahrten; b) die Definition von Mindestabständen für private und öffentliche Zufahrten auf die unterschiedlichen übergeordneten Straßen (locals, collectors and arterials) und c) die hierarchische Bündelung der Zufahrten. Wichtige Arbeitsschritte bei der Optimierung sind: a) die Sicherstellung eines ausreichenden Zufahrtabstandes, abhängig von der Straßenfunktion, der Signalisierung etc.. Da erfahrungsgemäß die Unfallraten mit der Frequenz zunehmen, muß ein Ziel sein, die Abstände zu erweitern und unnötige Interaktionen zu vermeiden. Die Reduzierung der Beeinflussungen durch Abbieger gilt dabei als ein wichtiges Kriterium. b) Die Berücksichtigung der Ortslage, des Straßentyps und des Umfeldes. c) Die Trennung der Konfliktzonen und die Minimierung der Konfliktpunkte unter Berücksichtigung des Fahrverhaltens und der Fahrdynamik. d) Flankierende Maßnahmen wie Abbiegespuren, nicht überfahrbare Mittelstreifen oder zusätzlicher Parkraum am Straßenrand.