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Detailergebnis zu DOK-Nr. 45425

Die Einbindung des Nahverkehrsplans in die Gesamtverkehrsplanung

Autoren U. Köhler
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Straßenverkehrstechnik 41 (1997) Nr. 1, S. 26-31, 4 B, 1 T, 9 Q

Sowohl im novellierten Personenbeförderungsgesetz als auch in den ÖPNV-Gesetzen der Länder wird die Erstellung von Nahverkehrsplänen durch die Aufgabenträger des ÖPNV gefordert. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und soll eine ausreichende Verkehrsbedienung gewährleisten. Grundsätzlich muß jede Nahverkehrsplanung aber Teil der Gesamtverkehrsplanung für eine Stadt oder Region sein, weil nur durch eine integrierte Verkehrsplanung die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Verkehrssystemen und zwischen Raum und Verkehr berücksichtigt werden können. Ein wichtiger Bestandteil einer Gesamtverkehrsplanung besteht in der Festlegung von Qualitäten für die Verkehrsinfrastruktur und das Verkehrsangebot. Während für den Straßenverkehr hierzu eine Vielzahl von Richtlinien und Empfehlungen zur Verfügung steht, gibt es im Bereich des ÖPNV bisher z.B. keine Definition darüber, was konkret unter einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu verstehen ist. Hierzu wird ein Vorschlag vorgestellt.