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Detailergebnis zu DOK-Nr. 49440

Die Bauproduktenrichtlinie: Die Mandate (Orig. franz.: Directive "Produits de construction": Les mandats)

Autoren P. Bar
J.-F. Corté
P. Chemillier
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung

Revue Générale des Routes (1999) Nr. 778, S. 13-47, zahlr. B, Q

Die Bauproduktenrichtlinie, deren primärer Zweck nicht der Abbau von Handelsschranken ist, sondern durch die sichergestellt werden soll, daß die einzusetzenden Baustoffe den Anforderungen an die Bauwerke hinsichtlich Standfestigkeit, Umweltschutz, Gebrauchssicherheit usw. genügen, befindet sich derzeit im Stadium der Umsetzung. Nach Vorgabe entsprechender Leitlinien hat die Europäische Kommission inzwischen der Europäischen Normenvereinigung CEN eine Reihe von Mandaten zur Ausarbeitung harmonisierter Normen erteilt: Im Straßenbau verwendete Stoffe behandeln die Mandate: M 124 "Straßenbaustoffe" mit den Untergruppen Bitumen - Asphaltgemische - Oberflächenschutzschichten - Fugenfüllstoffe - Materialien für Brückenabdichtungen, M 125 "Mineralstoffe" und M 128 "Zusatzstoffe zu Beton". In Zusammenhang mit der Wiedergabe der Arbeiten an diesen Normen geht die Darstellung auch auf derzeit noch nicht mandatierte Arbeiten im Bereich des CEN hinsichtlich der Straßenausrüstung (Leiteinrichtungen, Signalisation, Markierung, Lärmschutz, Beleuchtung) sowie weitere Baustoffe ein, für die jeweils eine "Europäische Technische Übereinkunft" vorgesehen ist. In den Mandaten wird zwar vorgegeben welche Eigenschaften zu behandeln sind, die Festlegung von Anforderungen bleibt aber ebenso wie die Vorgabe bestimmter Prüfverfahren der Normung überlassen. Dabei ist es den nationalen Behörden unbenommen, höhere Anforderungen zu stellen, sofern sie sich auf die genormten Merkmale und Tests beziehen. Alle angesprochenen Normen und Richtlinien werden in Zielsetzung, Entwicklung und jeweiligem Stand des Normungsprozesses erläutert, wobei auch auf die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der geforderten Konformitätsnachweise und auf die Vergabe eines CE-Zeichens eingegangen wird. Erste Stellungnahmen der französischen Verwaltung, von Wirtschaftsverbänden und der Normenorganisation sind ebenfalls enthalten.