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Detailergebnis zu DOK-Nr. 53164

Lärmminderungsplanung in Deutschland: Evaluation eines kommunalen Planungsverfahrens

Autoren E. Heinrichs
Sachgebiete 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Dortmund: Institut für Raumplanung, Universität Dortmund, 2002, 179 S., zahlr. B, T, Q, Anhang (Dortmunder Beiträge zur Raumplanung: Verkehr H. 2). - ISBN 3-88211-137-2

1990 wurde das Bundes-Immissionsschutzgesetz um den § 47a ergänzt, der bestimmte Gemeinden zur Aufstellung eines Lärmminderungsplanes verpflichtet. Das Erscheinen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002 wurde zum Anlass genommen, die bisherigen Erfahrungen in Deutschland zusammenzutragen. Bis zum Sommer 2000 hatten rund 350 Gemeinden mit Arbeiten an einem Lärmminderungsplan begonnen. Es zeigte sich, dass die Wirksamkeit der Lärmminderungsplanung gering war. 42 % der befragten Gemeinden führten nach der Phase der Lärmanalyse auch eine konzeptionelle Maßnahmenplanung durch. Nur 27 % setzten geplante Maßnahmen wenigstens zum Teil durch. Lärmminderungspläne wurden meistens dann erstellt, wenn sie gefördert wurden oder die Gemeinde über eine ausreichende Finanzkraft verfügte. Eine direkte finanzielle Förderung führte eher zum Abschluss des Verfahrens als die indirekte Förderung durch unentgeltliche Schallanalysen durch Landesbehörden. Zur Optimierung des Planungsverfahrens wird vorgeschlagen, in Gemeinden mit Konflikten durch verschiedenartige Lärmquellen die Lärmminderungsplanung wie bisher als eigenständiges Verfahren durchzuführen, in Gemeinden, in denen der Verkehr eine herausragende Bedeutung hat, Immissionsberechnungen und Betroffenheitsanalysen in die kommunale Verkehrsentwicklungsplanung einzubeziehen.