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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59285

Die integrierte Gesamtverkehrsplanung Nordrhein-Westfalen

Autoren C. Walther
V. Waßmuth
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)

Tagungsband zum 7. Aachener Kolloquium "Mobilität und Stadt": AMUS 2006. Aachen: Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr, RWTH Aachen, 2006 (Stadt Region Land H. 81) S. 103-112, 9 B

Mit dem Ansatz der Integrierten Gesamtverkehrsplanung, der durch das 2. Modernisierungsgesetz vom 9. Mai 2000, Artikel 9 (Gesetz zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung), festgelegt ist, stellt das Land Nordrhein-Westfalen die Verkehrspolitik in einen integrativen Zusammenhang mit der Gesellschafts-, Wirtschafts-, Umwelt- und Raumordnungspolitik. An die Stelle der in der Vergangenheit entwickelten sektoralen Pläne für einzelne Verkehrsträger (z. B. ÖPNV-Bedarfsplan NRW, Landesstraßenbedarfsplan NRW) tritt ein verkehrsträgerübergreifender Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan. Er wurde unter Mitarbeit zahlreicher Planungsbeteiligter (Fachministerien, Bezirksregierungen, Verbände etc.) und unter Beachtung von für die Verkehrsplanung relevanten gesellschaftlichen Vorgaben bis zum Sommer des Jahres 2006 aufgestellt und um verkehrspolitische Handlungsempfehlungen für eine Ausgestaltung nachhaltiger Mobilitätsansprüche ergänzt. Ausgehend von einer Analysesituation 2000 wurden zwei verschiedene Szenarien für das Jahr 2015 entwickelt, die sich an der Bundesverkehrswegeplanung orientieren, mit dem Unterschied, dass sich in einem Szenario die Suburbanisierungstendenzen der letzten Jahre fortsetzen, in einem weiteren jedoch die Schrumpfung der Städte zurückgeht und die Suburbanisierung einen Dämpfer erfährt. Das einvernehmliche NRW-Szenario ist eine Erweiterung des Szenarios mit verdichteten Siedlungsstrukturen um verschiedene nicht infrastrukturelle Handlungsoptionen des Landes NRW. Hierfür wurde, u. a. von einer Abschaffung der Eigenheimzulage und einer Verringerung der Pendlerpauschale ausgegangen.