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Detailergebnis zu DOK-Nr. 62645

Gebietsheimische Gehölze: die Verwendung von Landschaftsgehölzen bei Straßenbauvorhaben und in der Flurneuordnung unter der Lupe

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Wiesbaden: Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen / Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, 2010, 24 S., 14 B, 5 T, 10 Q

Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes macht das Ausbringen gebietsfremder Gehölze und Ansaaten in der freien Landschaft ab dem 1. März 2020 genehmigungspflichtig. Die zuständigen hessischen Verwaltungen für Straßen- und Verkehrswesen (HSVV) und Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) haben sich daher des Problems der genetischen Verfälschung heimischer Straucharten angenommen. Bereits Ende der 1990er Jahre wurde ein gemeinsamer Arbeitskreis mit Wissenschaftlern von Hochschulen und Versuchsanstalten eingerichtet. Ziel war es, sowohl ökologische als auch ökonomische Erkenntnisse (z. B. Kostenreduktion durch geringere Pflanzausfälle) bei der Verwendung gebietsheimischer Gehölze bei Pflanzungen zu sammeln und bei der Umsetzung zukünftiger Maßnahmen zu berücksichtigen. Ferner galt es, Lösungsansätze zur Beschaffung des Gehölzmaterials zu finden, da in den Baumschulen gebietsheimische Pflanzen aus hessischen Wuchsgebieten kaum angeboten werden. Dazu wurden Erfahrungen zusammengetragen, Untersuchungsergebnisse ausgewertet sowie eigene Versuche durchgeführt. Die Broschüre stellt die dabei gewonnenen Erkenntnisse dar und soll dazu beitragen, das Thema "gebietsheimische Gehölze" einer breiteren Öffentlichkeit näher zu bringen.