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Detailergebnis zu DOK-Nr. 63370

Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Überquerungsbedarf - Anwendungsmöglichkeiten des "Shared Space"-Gedankens (Ausgabe 2011)

Autoren
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung
5.10 Entwurf und Trassierung

Köln: FGSV Verlag, 2011, 20 S., 15 T, 10 Q (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 200/1). - ISBN 978-3-941790-71-1

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat nun zum ersten Mal die "Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Überquerungsbedarf - Anwendungsmöglichkeiten des "Shared Space"-Gedankens", Ausgabe 2011, vorgelegt. "Shared Space" verfolgt ursprünglich den Anspruch, in Bezug auf die Interaktionen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern auf der Fahrbahn weitestgehend auf eine Verkehrsregelung zu verzichten. Ein solcher Ansatz ist jedoch mit dem derzeit geltenden deutschen Verkehrsrecht nicht vereinbar. Die Hinweise, die die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06), Ausgabe 2006, ergänzen, wollen aufzeigen, dass das Ziel, auch auf höher belasteten Stadtstraßen die Ansprüche der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu stärken, auch mit der in Deutschland üblichen Separation von Fahrbahn und Seitenräumen zu verwirklichen ist. Bisher fehlen Grundlagen, die aufzeigen, wo dieses Gestaltungskonzept im städtischen Straßennetz sinnvoll zur Anwendung gelangen kann und welche Handlungsspielräume zur verkehrssicheren, leistungsfähigen und stadtverträglichen Straßenraumgestaltung dabei gegeben sind. Die Hinweise zeigen deshalb auf, unter welchen stadträumlichen und verkehrlichen Voraussetzungen das Konzept eingesetzt werden kann, welche Entwurfsgrundlagen zu beachten und welche Ausbautypen geeignet sind, welche Gliederungselemente eingesetzt werden und was bei der Oberflächengestaltung zu beachten ist, wie unter der Zielsetzung der Barrierefreiheit die verschiedenen nutzergruppenspezifischen Anforderungen untereinander und mit gestalterischen Belangen abzugleichen sind und wie die Maßnahmen straßenverkehrsrechtlich eingeordnet werden können. Zielgruppen sind Planerinnen und Planer in Ingenieurbüros und Verwaltungen, Entscheidungstragende und auch Bürgerinnen und Bürger, die konkrete Straßenraumgestaltungen für Straßenräume mit besonderem Überquerungsbedarf initiieren, planen und umsetzen möchten.