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Detailergebnis zu DOK-Nr. 64663

Aktuelle Regelwerke für Beton: Dauerhaftigkeit im Blickpunkt

Autoren C. Müller
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung
9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk

Beton 62 (2012) Nr. 3, S. 68-75, 7 B, 3 T, 31 Q

Die Dauerhaftigkeit ist ein maßgebliches Qualitätsmerkmal von Betonbauteilen und eine wesentliche - auch ökologische Grundanforderung an Bauwerke. Die technische Weiterentwicklung des Baustoffs bei gleichzeitiger Berücksichtigung umweltpolitischer und wirtschaftlicher Randbedingungen macht Betone heute zu komplexen Systemen verschiedener Betonausgangsstoffe, die sich in verschiedensten Umgebungsbedingungen bewähren müssen. Während das wesentliche Ziel der diesen Prozess begleitenden Europäischen Normung die Beseitigung technischer Handelshemmnisse durch die Schaffung einheitlicher Produktnormen ist, definieren die Mitgliedsstaaten die ihren klimatischen Bedingungen, ihren Bautraditionen den rohstoffbedingten Möglichkeiten und ihren Sicherheitsbedürfnissen angemessenen Anwendungsregeln. Die europäische Betonnorm EN 206 mit den diversen nationalen Anwendungsregeln ist - obwohl keine harmonisierte technische Spezifikation im Sinne der Bauproduktenverordnung - ein Beispiel für dieses System. Die Dauerhaftigkeit von Betonbauwerken wird dabei üblicherweise durch deskriptive Regeln an die Betonzusammensetzung sowie Anforderungen an die Betondeckung und die Nachbehandlung sichergestellt. Diese sind entsprechend den jeweiligen konkreten Bauteilbedingungen und bautechnischen Erfordernissen anzuwenden. Die sachgerechte Umsetzung der deskriptiven Anforderungen ist die Aufgabe erfahrener Betoningenieure. Darüber hinaus besteht für besondere Anwendungsbereiche die Möglichkeit, die Dauerhaftigkeit des Betons in Laborprüfungen (Labor-Performance) nachzuweisen oder rechnerisch zu prognostizieren.