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Detailergebnis zu DOK-Nr. 64743

Marktbeobachtung Güterverkehr: EU-Ostererweiterung - Mögliche Auswirkungen der Kabotagefreigabe für Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar 2012 auf den deutschen Güterkraftverkehrsmarkt

Autoren
Sachgebiete 5.21 Straßengüterverkehr

Köln: Bundesamt für Güterverkehr, 2012, 25 S., 5 B, 6 T

Für Bulgarien und Rumänien, die der Europäischen Union (EU) am 1. Januar 2007 beigetreten sind, endet mit Ablauf des 31. Dezember 2011 die Übergangszeit bis zur Freigabe der Kabotage. Damit dürfen Güterkraftverkehrsunternehmen aus allen EU-Staaten ab dem 1. Januar 2012 gewerbliche Binnengüterverkehre in anderen EU-Mitgliedsstaaten, mithin auch in Deutschland, nach Maßgabe der gesetzlichen Rahmenbedingungen durchführen. Seit dem Beitritt zur EU ist der Außenhandel der beiden jungen Mitgliedstaaten gestiegen, wobei die Werte während der Wirtschaftskrise 2009 deutlich zurückgingen. Als wichtigster Handelspartner Rumäniens und Bulgariens konnte Deutschland seinen Außenhandel mit den beiden Staaten in den zurückliegenden Jahren ausweiten. Während die Beförderungsleistungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen Deutschland und Bulgarien mittlerweile wieder an das Vorkrisenniveau anknüpfen konnten, ist dies im deutsch-rumänischen Wechselverkehr bislang noch nicht wieder der Fall. Die Marktanteile deutscher Fahrzeuge im Wechselverkehr Deutschlands mit Bulgarien und Rumänien lagen im Jahr 2010 jeweils unter einem Prozent. Die zunehmende Präsenz bulgarischer und rumänischer Fahrzeuge zeigt sich anhand der gestiegenen Mautfahrleistungen auf deutschen Bundesautobahnen. Bulgarische Fahrzeuge erhöhten ihre mautpflichtigen Fahrleistungen im Zeitraum von 2007 bis 2010 um rund 75 %, während rumänische Fahrzeuge ihre Fahrleistungen im selben Zeitraum um rund 57 % steigerten. Die geringen Marktanteile deutscher Güterkraftverkehrsunternehmen im Verkehr mit Bulgarien und Rumänien sind in der Hauptsache auf kostenbedingte Wettbewerbsnachteile zurückzuführen.