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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66249

Mehr Sicherheit und Qualität an Arbeitsstellen

Autoren W. Schulte
Sachgebiete 5.22 Arbeitsstellen

Straßenverkehrstechnik 57 (2013) Nr. 4, S. 239-240, 6 B

Eine mobile Absturzsicherung zum Schutz für Fußgänger gegen Absturz besteht aus einer beweglichen Rahmenkonstruktion sowie ... einer Absperrschranke von 100 oder 250 mm Höhe ... und einer Tastleiste von 100. Die so geforderten mobilen Absturzsicherungen ragen oder stehen logischerweise dann auch im Fahrzeug-Verkehrsraum. Genutzt werden diese "mobilen Absturzsicherungen" jedoch auch generell, ohne dass jemand diesen Verstoß gegen die jeweilige verkehrsrechtliche Anordnung verfolgt. So wie in den Regelplänen der RSA und in den meisten Anordnungen werden die Absperrungen für den Fahrzeug-Verkehrsraum ohne Blindentastleiste dargestellt. Dies widerspricht § 45 Abs. 6. StVO. Seit 2004 bietet nun ein Unternehmen eine "mobile Absturzsicherung" aus Kunststoff an. Leider verbindet es die eindeutigen Vorteile der leichteren und besser handhabbaren Konstruktion, die zudem mit einem geringeren Verletzungsrisiko für die Arbeiter verbunden ist, mit einem Verstoß gegen die vorhandenen Regeln. Im Glauben, einen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit unter Berufung auf § 823 BGB (Schadenersatzpflicht) zu leisten, wird die Einrichtung gelb eingefärbt. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und auch der Autor haben sich von Anbeginn gegen diese farbliche Gestaltung ausgesprochen, da sie gegen StVO, VwV-StVO und TL verstößt.