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Detailergebnis zu DOK-Nr. 70921

Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW): Teil 1: Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege (Stand August 2016)

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Sachgebiete 11.10 Ländliche Wege

Hennef: DWA, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, 2016, 57 S., 39 B, 7 T, zahlr. Q (DWA-Regelwerk A 904-1) (FGSV 675/1). - ISBN 978-3-88721-359-6. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/rlw-teil-1-richtlinien-fur-den-landlichen-wegebau-teil-1-richtlinien-fur-die-anlage-und-dimensionierung-landlicher-wege

Eine funktionsfähige ländliche Wegeinfrastruktur bildet die Basis für eine ökonomisch zukunftsfähige Landbewirtschaftung. Die Land- und Forstwirtschaft und ihre Ansprüche an die Wegeinfrastruktur verändern sich ständig. Mit dem Strukturwandel steigen Betriebsgrößen, Rationalisierungen führen zu weiterer Spezialisierung, und es kommen neue Erwerbszweige, unter anderem im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen und der Energieerzeugung, hinzu. Seit der Aufstellung der "Richtlinien für den ländlichen Wegebau" (RLW 1999) haben sich durch die Weiterentwicklung der Landtechnik und die damit einhergehende Vergrößerung der Bewirtschaftungsflächen die Rahmenbedingungen für das Ländliche Wegenetz erheblich verändert. Dies wirkt sich unter anderem in einer gestiegenen Verkehrsbeanspruchung aus. Wie in den vorausgegangenen Ausgaben der RLW 1999 und 2005 werden die Auswirkungen des aktuellen Verkehrsaufkommens auf die Dimensionierung der Ländlichen Wege in einem Forschungsauftrag wissenschaftlich untermauert. Wann die Ergebnisse und die Folgerungen daraus für die Standardbauweisen vorliegen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Da die Praxis aber dringend eine zeitnahe Anpassung der Richtlinien für angepasste Wegebreiten fordert, hat sich der DWA-Fachausschuss "Ländliche Wege" entschlossen, die bereits erarbeiteten Planungsaspekte und Entwurfsgrundsätze für die Anlage Ländlicher Wege in dem Arbeitsblatt DWA-A 904-1 herauszugeben. Das Arbeitsblatt wendet sich an alle Experten, die in Verwaltungen und Büros mit einschlägigen Planungen und Ausführungen von Maßnahmen im Ländlichen Raum befasst sind.