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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73166

Rahmenbedingungen für die Verwertung von mineralischen Baurestmassen: technische und umweltrelevante Regelungen

Autoren K. Mesters
Sachgebiete 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 4: Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen. Neuruppin: TK Verlag, 2017, S. 27-45, 13 B, 2 T, 15 Q

Wie dem 10. Monitoring-Bericht der Initiative Kreislaufwirtschaft Bau aus dem Jahr 2014 zu entnehmen ist, lag die Verwertungsquote bei den aufbereiteten, mineralischen Baurestmassen bei etwa 95 Prozent und lag damit - wie bei den Jahren zuvor - über den Forderungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie mit einer mindestens 70-prozentigen Verwertung. Eine solch hohe Verwertungsrate ist nur durch fachgerechte Behandlung der mineralischen Baurestmassen/mineralischen Bauabfällen und einer entsprechenden Qualitätssicherung möglich. Für den Straßen- und Erdbau liegt ein vollständiges technisches Regelwerk vor. Die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit und der hydrogeologischen Einbaubedingungen sind länderspezifisch zum Teil sehr unterschiedlich, was zu erheblichen Irritationen in der Anwendung von Ersatzbaustoffen führt. Es wäre wünschenswert, dass nunmehr schnellstmöglich bundeseinheitliche Anforderungen geschaffen werden, die die für den Einsatz solcher Baustoffe erforderliche nachhaltige umwelttechnische Rechtssicherheit schaffen. Ein Referentenentwurf der Mantelverordnung wurde bereits im Februar 2017 vorgelegt.