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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73743

Welchen Beitrag sollen zentrale Beratungsstellen zur Lösung von Mobilitätsproblemen leisten?

Autoren C. Röhrig
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Verkehr und Technik 71 (2018) Nr. 10, S. 370-372, 3 B

In Hessen gibt es über 40 Bürgerbusse oder bürgerbusähnliche ehrenamtlich betriebene Fahrdienste, die vor allem ältere Menschen von Zuhause oder einer Haltestelle direkt zum Supermarkt oder Arzt bringen. Meist sind die konzessionsfreien Fahrdienste kostenlos für die Fahrgäste und fahren zwei- oder dreimal in der Woche vormittags und nachmittags. Es gibt Fahrdienste mit einem festen Fahrplan und Fahrdienste, die fahren, wenn der Fahrgast sich einen Tag vorher telefonisch anmeldet. In der Regel übernehmen die Kommunen die Kosten und die Versicherung für den Betrieb. Alle Fahrer sind ehrenamtlich tätig. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bleibt dementsprechend unberührt. Nur der Kirchheimer Bürgerbus (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) fährt seit mehr als 30 Jahren nach PBefG und mit eigenem Tarif. Das Fachzentrum hat die Förderkriterien mitformuliert, damit der Bürgerbus als Ergänzung zum ÖPNV wahrgenommen wird. Die Integration in die Fahrplanauskunft und - bei Ruf-Konzepten - in bestehende Dispositionssysteme soll Berücksichtigung finden. Derzeit nehmen viele Fahrdienste nur Senioren mit, geförderte Fahrdienste sollen hingegen jeden Bürger mitnehmen müssen. Das Fachzentrum fungiert als Schnittstelle zwischen Landes- und Kommunalpolitik, lokalen Aufgabenträgern, Verkehrsverbünden und Wissenschaft. Ein Fachbeirat berät und diskutiert aktuelle Fragestellungen, gibt Strategien vor und legt das Arbeitsprogramm des Fachzentrums fest. Alle beteiligten Experten sind sich einig, dass der Ausbau des traditionellen ÖPNV vorangetrieben werden muss, während alternative Bedienungsformen - wie Bürgerbusse - nur als Ergänzung die Mobilität in einer Kommune sichern.