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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74706

Neue Anforderungen an die UVP für Straßenbauvorhaben

Autoren S. Balla
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Landschaftstagung 2019: 9. und 10. Mai 2019, Koblenz. Köln: FGSV Verlag, 2019, USB-Stick (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 002/125) 9 S., 2 B

Im Jahr 2017 wurde das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf der Basis der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU inhaltlich deutlich erweitert, komplett neu gegliedert und sprachlich erheblich überarbeitet. Eine wesentliche Änderung betrifft die Unterlagen des Vorhabenträgers zur UVP. Zukünftig ist vom Vorhabenträger gemäß § 16 UVPG ein UVP-Bericht zu erstellen, der umfassende und detaillierte Anforderungen an die Inhalte des UVP-Berichts formuliert. Dieser detaillierte Anforderungskatalog enthält aber nur punktuell tatsächlich neue Inhalte. Zu nennen sind insbesondere Auswirkungen infolge von schweren Unfällen und Katastrophen, Auswirkungen auf das globale Klima (Treibhausgasemissionen und Treibhausgassenken), Aspekte der Klimaanpassung sowie die Überwachung von Umweltauswirkungen. Dies macht eine Überarbeitung des Regelwerks zur UVP im Straßenbau erforderlich. Auf der Basis des neuen UVPG wurde im September 2017 von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ein FE-Vorhaben zur "Weiterentwicklung und Konsolidierung des Regelwerks zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Straßenbau" vergeben mit dem Ziel einer Neufassung der Richtlinie Umweltverträglichkeitsprüfung (RUVP) für den Straßenbau. Diese neue Richtlinie soll einerseits Arbeitshilfen zur Anwendung der neuen Regelungen des UVPG liefern, andererseits soll sie die bisher vorliegenden Richtlinien für die UVP im Straßenbau aktualisieren und zusammenführen.