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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75780

Der Übergang der Bundesautobahnverwaltung auf den Bund: Auswirkungen auf Planfeststellungs-, Klage- und Fehlerheilungsverfahren

Autoren M. Kohls
M. Gerbig
Sachgebiete 1.0 Allgemeines
5.1 Autobahnen

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 39 (2020) Nr. 15, S. 1081-1087, zahlr. Q

Die Verfassungsreform des Jahres 2017 löst die Verwaltung der Bundesautobahnen aus dem bisherigen System der Auftragsverwaltung durch die Länder heraus und überantwortet sie ab 2021 dem Bund. Die Zuständigkeit für die Planfeststellung erhält das Fernstraßen-Bundesamt. Unklar ist allerdings, wer für Klageverfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse und ergänzende Verfahren zur Fehlerheilung zuständig wird. Als besonders problematisch erweisen sich dabei so genannte "gemischte" Fernstraßenvorhaben (Bundesautobahn/Bundesstraße), für die die Zuständigkeit von Bund und Ländern geteilt wird. Der Beitrag untersucht die rechtlichen Auswirkungen des Übergangs der Bundesautobahnen in die Bundesverwaltung auf Planfeststellungs-, Klage- und Fehlerheilungsverfahren. Nach Art. 90 II GG in der bis zum 19.07.2017 geltenden Fassung (aF) verwalten die Länder beziehungsweise die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften die Bundesautobahnen und die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrag des Bundes. Nach Art. 90 III GG aF konnte der Bund die Bundesfernstraßen auf Antrag eines Landes in die bundeseigene Verwaltung übernehmen, was allerdings nie geschah.