Detailergebnis zu DOK-Nr. 41555
Verkehrsablauf in Erschließungsstraßen mit und ohne Zonengeschwindigkeitsbeschränkung
Autoren |
F.J. Mörsdorf |
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Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Informationen - Verkehrsplanung und Straßenwesen - Universität der Bundeswehr München-Neubiberg H. 34, 1992, S. 73-111, zahlr. B, 2 T
Im Münchener Umland wurden an 30 Meßstellen in 28 Straßen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die zulässige Geschwindigkeit in den Straßen war auf 30 oder 40 km/h begrenzt (Kontrollgruppe mit 50 km/h), die Straßen teilweise im Hinblick auf eine Geschwindigkeitsreduzierung baulich verändert. Für Kfz im Durchgangsverkehr auf Straßen in Tempo-30-Zonen ohne bauliche Maßnahmen lag die mittlere Geschwindigkeit deutlich höher als für Kfz im Ziel- und Quellverkehr (Akzeptanz von Tempo 30 höher, "Zonenbewußtsein" ausgeprägter). In Straßen mit baulichen Maßnahmen und mit Tempo 50 sind die Unterschiede weniger ausgeprägt. Die Akzeptanz von Geschwindigkeitsbeschränkungen sinkt mit abnehmender zulässiger Geschwindigkeit; ohne bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung wird regelmäßig schneller gefahren. Beispiele: Tempo 30 ohne bauliche Maßnahmen: 91 % schneller als 30 km/h, 50 % schneller als 40 km/h; Tempo 50 ohne bauliche Maßnahmen: 29 % schneller als 50 km/h, 3 % schneller als 60 km/h. Je nach der Art der baulichen Maßnahmen ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen auf die gefahrenen Geschwindigkeiten: z.B. Einengungen um 1,5 m und Aufplasterungen in großen Abständen - mehrere hundert Meter - mit marginalen Auswirkungen; Aufpflasterungen in kurzen Abständen mit spürbaren Auswirkungen.