Detailergebnis zu DOK-Nr. 43665
Anforderungen an die inhaltlichen Aussagen der Untersuchungen zum Arten- und Biotopschutz aus Sicht der Straßenplanung
Autoren |
F. Küster |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 636, 1993, S. 85-91, 1 B
"Die Schöpfung bewahren - die Zukunft gewinnen" ist das Leitmotiv der Bundesregierung für den Umweltschutz, auch beim Bau und Betrieb von Straßen. Es gilt einer ganzheitlichen Betrachtung aller Umweltfaktoren, dem Einhalt des Verbrauchs unwiederbringlicher Naturgüter und der Bewältigung handfester Konflikte unterschiedlicher Ansprüche an die natürlichen Lebensgrundlagen. Damit nicht Unkenntnis ökologischer Zusammenhänge irreversible Schäden hervorrufen, ist die Berücksichtigung der natürlichen Belange für den Bau und den Unterhalt von Straßen gesetzlich geregelt. Die ökologischen Kriterien in bezug auf die Tierwelt erfahren bei der Bewertung von Eingriff und Ausgleich noch nicht immer genügende Aufmerksamkeit. Die Schwierigkeit, das vollständige Artenspektrum eines Ökosystems zu erfassen und alle ökologischen Verflechtungen zu erkennen, ist gegeben. Der Bundesverkehrsminister hat zahlreiche Forschungsaufträge zu diesem Komplex vergeben, die nicht allein der Grundlagenforschung, sondern praxisgerechter Bewältigung bestimmter Konflikte dienten. Die Eingriffsregelung muß im Abwägungsprozeß der Planung für den Bau einer Straße feststellen, daß alle mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen zu bewältigen sind. Hierzu bedarf es konkreter Aussagen für die Beurteilung der Beeinträchtigungen und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Dies ist nur im Rahmen detaillierter Erfassungen, sorgfältiger Analyse und ökologischer Bewertung des Naturhaushaltes möglich einschließlich der örtlichen Wirkungszusammenhänge von Tier- und Pflanzenwelt und deren Lebensraumvernetzung. Natürliche Gegebenheiten und Nutzungen sind in ihrer Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit zu werten und den bau- und betriebsbedingten Eingriffswirkungen gegenüberzustellen. Die Konflikte müssen nach Art, Intensität und Dauer aufgezeigt werden. Eine qualifizierte Bestandsaufnahme und -bewertung von Natur und Landschaft unter Berücksichtigung der Tierwelt ist eine Voraussetzung für die Eingriffsbestimmung, die Vermeidungsstrategien und die Ausgleichsmaßnahmen. Künftig wird sich die Planung noch stärker als bisher auf solche abwägungserheblichen Sachverhalte konzentrieren müssen. Die zielorientierte Darstellung von Fauna und Flora wird unter dem Gesichtspunkt der Problembewältigung im Abwägungsprozeß verstärkt gefordert werden.