Detailergebnis zu DOK-Nr. 46437
Wiederaufbereitung von Straßenkehricht
Autoren |
A. Schmucker |
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Sachgebiete |
3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes 16.4 Winterdienst |
Städtetag 50 (1997) Nr. 8, S. 589-593
Der Aufsatz behandelt das Problem der Einsammlung und Wiederaufbereitung von Streusplitt, der im Rahmen des Winterdienstes ausgebracht wurde, ausschließlich aus rechtlicher Sicht auf der Basis des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Eindeutig ist der Altsplitt dem Abfall zuzurechnen. Unter den heute gegebenen Umständen besteht eine Verwertungspflicht, da die technische Möglichkeit gegeben, die Verwertung wirtschaftlich zumutbar und eine Vermarktung möglich ist. Eine Verfüllung von Kiesgruben erscheint daher künftig nicht mehr zulässig. Verpflichteter für die Verwertung ist die Gemeinde, da sie im Besitz des Streugutes nach der Erfüllung ihrer Reinigungspflicht ist. Interessant ist die weitergehende Betrachtung, inwieweit aus dem Vermeidungsgebot eine Minimierung der Splittmengen im Winterdienst abzuleiten ist. Dies ist nicht eindeutig beantwortbar, da die Reduzierung der Streumengen nur durch Verzicht auf Streuung oder Ersatz durch Tausalz möglich ist.