Detailergebnis zu DOK-Nr. 47269
Entwicklung von innovativen Vertragsformen basierend auf funktionellen Qualitätsparametern und Funktionsbauverträgen in Schweden
Autoren |
P.-O. Jönsson |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Gestrata Journal 20 (1998) Nr. 79, S. 4-14, 4 T
Das Bedürfnis nach neuen technischen und kosteneffektiven Produkten oder Konstruktionen auf dem Gebiet des Straßenbaus erfordert nach dem Vorbild anderer Bausektoren die Einführung von Funktionsbauverträgen. Technische und personelle Kreativität als Voraussetzung für eine Kosteneffizienz können langfristig nur erhalten bleiben, wenn die traditionelle Vertragsform mit den für die Unternehmer vorgegebenen und detailliert ausgeformten Produkten oder Konstruktionen zugunsten von Funktionsbauverträgen mit funktionellen Qualitätskriterien abgelöst werden. Der Autor berichtet über die in Schweden oder den Nachbarländern getesteten innovativen Vertragsformen. Die Mehrzahl von ihnen stellt Funktionsanforderungen an die Straßenoberfläche mit jeweils variierenden Garantiezeiten. Je nach Vertragstyp bedarf es einer Produktgenehmigung bevor das Produkt in einem Funktionsvertrag verwendet werden darf, nach anderem Vertragstypus ist die Dokumentation der verwendeten Produkte erst nach Ablauf der Vertragszeit erforderlich. Dieses letztere Modell bedingt zugleich die Haftung des Unternehmers für die während der Vertragsdauer entstehenden Schäden und Folgeaufwendungen. Neben der eigentlichen Bautätigkeit, gegebenenfalls ergänzt durch die Erhaltungsdauer, kann sich der Vertrag auch auf die Projektierung erstrecken, wodurch ein schnellerer Baustart erreicht werden soll. Die Funktionsbauverträge können darüber hinaus auch Budgetierungsprobleme für Infrastrukturleistungen mit umfassen, indem Betrieb, Erhaltung und zunächst ebenfalls die Finanzierung dem Unternehmer obliegen.