Detailergebnis zu DOK-Nr. 47909
Zur Klagebefugnis von Pächtern in Planfeststellungsverfahren
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Neue Verwaltungs-Zeitschrift 16 (1998) Nr. 5, S. 504-508
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem o.g. Urteil entschieden, daß ein Pächter, der sich dagegen zur Wehr setzt, daß ein Pachtgrundstück auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes für ein Straßenbauvorhaben in Anspruch genommen wird, klagebefugt ist. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, daß ein Planfeststellungsbeschluß nach § 19 Abs. 1 FStrG die Zulässigkeitsvoraussetzung für die Durchführung eines Enteignungsverfahrens durch den Träger der Straßenbaulast darstellt. Da in einem Enteignungsverfahren auch ein Pachtrecht als geschützte Rechtsposition anzusehen ist und im Wege der Enteignung entzogen werden kann, muß ein Pächter auch die Möglichkeit haben, seine Rechte im Planfeststellungsverfahren geltend zu machen.