Detailergebnis zu DOK-Nr. 50979
Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen (Ausgabe 2001)
Autoren | |
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Sachgebiete |
5.10 Entwurf und Trassierung |
Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2001, 8 S., 1 B, T, Anhang (FGSV 287)
Dem technischen Regelwerk entsprechend entworfene Verkehrsflächen sind im Allgemeinen für alle nach der StVZO für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Fahrzeuge problemlos befahrbar. Bei Abweichungen von den Regelwerken ( z.B. infolge Flächenknappheit) oder nachträglichen Ein- und Umbauten (z.B. Möblierung oder Bepflanzung) ist es zweckmäßig, die Befahrbarkeit zu prüfen. Zu diesem Zweck waren in einigen Regelwerken der FGSV (EAE 85/95, EAHV 93, RAS-K-1) Schleppkurven enthalten. Vor einiger Zeit wurden in der EU die zulässigen Abmessungen und Gewichte harmonisiert. Aufgrund der dabei festgelegten i.d.R. größeren Abmessungen waren die bisher zugrunde gelegten Bemessungsfahrzeuge nicht mehr repräsentativ und die Schleppkurven z.T. nicht mehr anwendbar. Es wurden deshalb neue Bemessungsfahrzeuge entwickelt und neue Schleppkurven für 13 typische Fahrzeugklassen ( Pkw bis Lz) unter Berücksichtigung technischer Neuerungen (Nachläuferachsen, Niederflurtechnik) abgeleitet ( jeweils 2 unterschiedliche Fahrweisen), die im Maßstab 1:250 in der vorliegenden Sammlung enthalten sind. Dazu kommen ein kurzer erläuternder Text zu den zugrunde liegenden Hintergründen und Annahmen, eine tabellarische Übersicht mit den wichtigsten Daten für die Bemessungsfahrzeuge sowie Hinweise zu den verfahrensbedingten Toleranzen bei der Anwendung der Schleppkurven.