Detailergebnis zu DOK-Nr. 56442
Baumunfallbelastungen und Unfallzeiträume zu Baumunfällen
Autoren |
V. Meewes |
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Sachgebiete |
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Straßenverkehrstechnik 49 (2005) Nr. 9, S. 464-467, 2 T, 3 Q
Mehr als ein Viertel der bei Straßenverkehrsunfällen Getöteten sterben nach dem Aufprall auf Bäume. Die mittlere Unfallschwere ist größer als bei anderen (unvermeidbaren) Hindernissen am Fahrbahnrand. Trotzdem ist es bisher nicht gelungen, Bäume - auch wenn sie beim Pflanzen dünne Stämme haben - als gefährliche (am Straßenrand vermeidbare) Hindernisse anzuerkennen und in Regelwerken für den Schutz von Fahrzeuginsassen zu sorgen, die mit ihrem Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen sind. Im Entwurf 2003 der neuen "Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme" (RPS) wird es der Bund/Länder-Kommission und anderen Abstimmungen überlassen, zwischen drei unterschiedlichen Einsatzkriterien für passive Schutzeinrichtungen zu votieren: (1) Vor neue Bäume am Straßenrand gehören Schutzeinrichtungen. (2) Bis dünne Bäume zu gefährlichen Hindernissen heranwachsen, kann durch Unfalluntersuchungen festgestellt werden, wo Bäume gefährlich sind und also Schutzmaßnahmen erforderlich werden. (3) Hinweis, darauf, dass dünne Bäume am Fahrbahnrand keine Hindernisse sind. Insbesondere mit der Variante (2), die auch im Entwurf der "Empfehlung zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume" (ESAB) vom Juni 2005 enthalten ist, setzt sich der Beitrag auseinander.