Detailergebnis zu DOK-Nr. 59407
Untersuchung des Sicherheitsrisikos von Leichtkraftfahrzeugen
Autoren |
J. Gwehenberger M. Kühn C. Reinkemeyer |
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Sachgebiete |
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Berlin: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Unfallforschung der Versicherer, 2007, 11 S., 8 B, 4 T (Unfallforschung kompakt). - ISBN 978-3-939163-20-6
Die theoretischen Betrachtungen, die durchgeführten Crashtests und eine Auswertung erster Unfallstatistiken zeigen, dass bei Leichtkraftfahrzeugen bis 45 km/h und unter 350 kg Leermasse mit Pkw-ähnlichem Aufbau ein erhebliches Sicherheitsrisiko besteht. Schon bei Kollisionen mit "Stadtgeschwindigkeit" ist der Fahrer mit höherer Wahrscheinlichkeit einem Verletzungsrisiko ausgesetzt. Die vorgeschriebene Massenbeschränkung erlaubt nicht ohne Weiteres die Verwendung zeitgemäßer Sicherheitseinrichtungen und ausreichend steifer Strukturen. Zudem bestehen nicht die hohen Sicherheitsanforderungen, wie sie für den Pkw über Jahrzehnte entwickelt und stets optimiert wurden. Es ist in absehbarer Zeit nicht anzunehmen, dass der Bestand der Leichtkraftfahrzeuge in Europa ein nennenswertes Wachstum erfährt. Allerdings darf man dabei nicht vergessen, dass Fahrzeugkonzepte dieser Art vor dem Hintergrund zunehmender Verkehrsdichte in Ballungsräumen und der Klimadiskussion an Attraktivität gewinnen werden - nicht nur für ältere Nutzer. Hauptnutzergruppe dieser Fahrzeuge sind wenige ältere im ländlichen Bereich lebende Menschen, die in einem engen Aktionsradius um ihren Wohnort mobil sein wollen. Auch für diesen kleinen Kreis von Verkehrsteilnehmern ist es allerdings erforderlich, die Sicherheit von Lkfz zu erhöhen. Wirksame Ansätze dafür wären aufwändige technische Lösungen oder die Anhebung der Leermasse. Gleichzeitig könnte die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf ca. 55 km/h und eine moderate Steigerung der Motorleistung ein Beitrag zur Erhöhung der aktiven Sicherheit sein. Mit diesen Maßnahmen könnte einerseits die passive Sicherheit erhöht und anderseits das reibungslose "Mitschwimmen" im Stadtverkehr gewährleistet werden. Es wird vorgeschlagen, die Altersbeschränkung für das Führen von LKfZ auf 18 Jahre anzuheben.