Detailergebnis zu DOK-Nr. 60070
Industriell hergestellte Gesteinskörnungen als Produkte: was sind die Folgen aus REACH?
Autoren |
R. Bialucha |
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Sachgebiete |
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Straße und Autobahn 59 (2008) Nr. 7, S. 410-414, 1 B, 1 T, 8 Q
Am 1. Juni 2007 ist die neue EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien "REACH" in Kraft getreten. Sie soll die vielen verschiedenen Rechtsvorschriften, die bisher im Bereich der Chemikalien für Alt- und Neustoffe, für Gefahrstoffe etc. existierten, vereinheitlichen. Ziel ist ein verbesserter Informationsstand über die Umwelt- und Gesundheitsrisiken von Stoffen, eine größere Transparenz dieser Informationen sowie eine Harmonisierung der Bewertung. Im Wesentlichen ist die neue Verordnung für zulassungspflichtige Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften gedacht. Da eine Abgrenzung zu anderen Stoffen aber schwierig bzw. teils unmöglich ist, und insbesondere die Informationen über sogenannte Phase-in- oder Altstoffe oft lückenhaft sind, fallen zukünftig alle Stoffe unter die Registrierungspflicht, die in Mengen von mindestens einer Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden. Somit sind auch zahlreiche industriell hergestellte Gesteinskörnungen von der Registrierung betroffen.