Detailergebnis zu DOK-Nr. 62058
Naturschutzrecht nach der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
Autoren |
M. Gellermann |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 29 (2010) Nr. 2, S. 73-79, 45 Q
Am 01.03.2010 tritt das novellierte Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Der Beitrag informiert über die Inhalte des neuen Naturschutzrechts, dokumentiert die sich hiermit verbindenden Neuerungen und macht zugleich auf Schwachstellen und Problembereiche aufmerksam. Auch wenn nicht zu bestreiten ist, dass das neue Bundesnaturschutzgesetz in einzelnen Beziehungen begrüßenswerte Fortentwicklungen des Naturschutzrechts mit sich bringt, fällt die Gesamtbilanz doch eher ernüchternd aus. Die Art der Umsetzung einschlägigen EG-Rechts wird die diesbezügliche Diskussion kaum verstummen lassen, und es sind sogar in einzelnen Beziehungen verfassungsrechtliche Bedenken anzumelden. Das Bundesrecht kommt zwar als unmittelbar geltende Vollregelung daher, verharrt aber dennoch in wichtigen Teilbereichen materiell auf dem Niveau des Rahmenrechts. Der mit der Übertragung der Kompetenz zur Vollregelung intendierten Leitfunktion, die eigentlich nach einheitlichen und vollzugsfähigen Regelungen verlangt, wird das Bundesnaturschutzgesetz daher kaum in einer allseits befriedigenden Weise gerecht. Wird überdies bedacht, dass noch nicht absehbar ist, in welcher Weise die Bundesländer von den ihnen einfachgesetzlich belassenen Regelungsspielräumen und verfassungsrechtlich verbürgten Abweichungsbefugnissen Gebrauch machen, erscheint die Gefahr der Zersplitterung des Naturschutzrechts auch nach dem Erlass des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes noch nicht gebannt.