Detailergebnis zu DOK-Nr. 63550
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Erwartungen aus deutscher Sicht
Autoren |
F.-J. Feldmann |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Lärmbekämpfung 6 (2011) Nr. 3, S. 97-102, 19 Q
Die Bekämpfung des Umgebungslärms ist ein besonderes Anliegen der Umweltpolitik. Unter den Umwelteinflüssen, durch die sich Menschen in ihrem Wohnumfeld gestört fühlen, ist der Umgebungslärm, in Sonderheit der Verkehrslärm seit Jahren trauriger Spitzenreiter. Das ist das Ergebnis der Repräsentativumfrage "Umweltbewusstsein in Deutschland", die seit Jahren im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt wird. Aktuell fühlen sich ca. 55 % der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt, 29 % durch Fluglärm und 22 % durch Schienenlärm. Hohe Lärmbelastungen können eine wesentliche Ursache dafür sein, dass städtische Gebiete ihre Attraktivität als Wohn- und Lebensraum verlieren. Die Menschen wandern an den Stadtrand ab und tragen damit zum Flächenverbrauch bei. Eine engagierte Lärmbekämpfung kann Missstände beseitigen und entscheidend dazu beitragen, dass die Städte lebenswert bleiben oder wieder lebenswert werden. Bei der Bekämpfung des Verkehrslärms ist ein besonders enges Zusammenwirken zwischen Umwelt- und Verkehrspolitik unerlässlich, wenn die Belange des Lärmschutzes gegenüber den Mobilitätsbelangen von Wirtschaft und Gesellschaft zur Geltung gebracht werden sollen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode darauf verständigt, den Lärmschutz zu verbessern und auszuweiten. Nicht nur den Mobilitätsbedürfnissen soll Rechnung getragen werden, sondern ebenso den Anforderungen des Lärmschutzes wie aber auch des Klima- und Umweltschutz wie der Verkehrssicherheit.