Detailergebnis zu DOK-Nr. 63929
Lärmminderung - eine Herausforderung für den Bund
Autoren |
H.W. Bergs |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Straße und Autobahn 62 (2011) Nr. 7, S. 441-448, 7 B, 19 Q
Ein hoher Anteil der Bevölkerung fühlt sich durch Straßenverkehrslärm belästigt oder stark belästigt. Lärm kann auch ein Gesundheitsproblem darstellen. Der vom Straßenverkehr erzeugte Lärmpegel steht in direkter Beziehung zur Verkehrsstärke auf der Straße. Der Bund als Baulastträger der Bundesfernstraßen, den am höchsten belasteten Straßen, stellt sich der sich daraus ergebenden besonderen Verantwortung für den Lärmschutz. Nach dem Ende der 1970er Jahre ein Gesetz zur umfassenden Regelung des Verkehrslärmschutzes wegen der zu erwartenden finanziellen Belastung der Straßenbaulastträger durch eine Pflicht zur Lärmsanierung gescheitert war, wurde in der Verkehrslärmschutzverordnung von 1990 eine gesetzliche Regelung getroffen, die sich auf die Lärmvorsorge beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen beschränkt. Ergänzend stellt der Bund als freiwillige Leistung Haushaltsmittel für die Lärmsanierung, also Lärmschutzmaßnahmen an seinen bestehenden Bundesfernstraßen, zur Verfügung. Mit seinen beiden Nationalen Verkehrslärmschutzpaketen von 2007 und 2009 beabsichtigte der Bund, im Bereich seiner Straßen vor allem die Lärmsanierung mit ihren gegenüber den Vorsorgegrenzwerten bis zu 13 dB(A) höheren Auslösewerten voran zu bringen. Im Rahmen des Nationalen Verkehrslärmschutzpakets I wurde auch bei der Lärmsanierung den aktiven Schutzmaßnahmen, wie dem Bau von Lärmschutzwällen und -wänden oder dem Einbau Lärm mindernder Fahrbahnoberflächen, Vorrang eingeräumt vor passiven Lärmschutzmaßnahmen, wie dem Einbau von Lärmschutzfenstern. Gleichzeitig wurden die Haushaltsmittel für diesen Zweck verdoppelt. Die längerfristig geplante Annäherung der Auslösewerte für die Lärmsanierung an die Vorsorgewerte wurde im Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II dahingehend konkretisiert, dass bis spätestens 2011 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Absenkung um 3 dB(A) geschaffen werden sollten. Mit der Umsetzung bereits im Haushalt 2010 hat der Bund einen bedeutenden ersten Schritt auf dem Weg zu einer Verbesserung der Lärmsituation an Bundesfernstraßen gemacht.