Detailergebnis zu DOK-Nr. 67247
Berücksichtigung der Straßenentwässerung ber der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Autoren |
G. Dahmen |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.18 Versorgungsleitungen, Straßenentwässerung 7.4 Entwässerung, Grundwasserschutz |
Straßenverkehrstechnik 58 (2014) Nr. 3, S. 165-171, 7 B, 1 T, 4 Q
Mit der Wasserrahmenrichtlinie sollen die Gewässer bis 2015, spätestens aber bis 2027, einen guten Zustand erreicht haben. Hierzu müssen die Länder für ihre Gewässer Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufstellen, die auch die Belange der Straßenbauverwaltungen berühren. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich Straßen und Gewässer kreuzen und dort Maßnahmen zur Aufwertung der Gewässer vorgesehen sind. Ein weiterer Berührungspunkt ist die Einleitung von Straßenoberflächenwasser, wenn die Maßnahmenprogramme Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung enthalten wie in NRW. In diesem Fall benötigen die Wasserbehörden umfangreiche Angaben zu den Einleitungsstellen, die nicht immer flächendeckend und vollständig vorliegen. Aus diesem Grund wurde in einer Regionalniederlassung ein Pilotprojekt durchgeführt, in dem ein Verfahren zur Erhebung der benötigten Daten und zur stofflichen und hydraulischen Bewertung der Einleitungen von Straßenoberflächenwasser erprobt wurde. Die Vorgehensweise und die Ergebnisse dieses Pilotversuchs werden vorgestellt. Mittlerweile wird dieses Verfahren auch auf die anderen Niederlassungen des Landesbetriebs übertragen und außerdem dazu genutzt, neben den gewässerrelevanten Daten auch weitere Angaben zu erheben, die für die Straßenbauverwaltung von Bedeutung sind.